Förderung des Internationalen Genf und digitale Selbstbestimmung: Der Bundesrat legt die Strategie Digitalaussenpolitik 2021–2024 fest

Bern, 04.11.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. November 2020 die Strategie Digitalaussenpolitik 2021–2024 verabschiedet. Die Strategie zeigt auf, wie der Bundesrat in den kommenden vier Jahren die Interessen und Werte der Schweiz auch im digitalen Raum wahren und fördern will. Schwerpunkte bilden hierbei die Stärkung der internationalen Gouvernanz- und Zusammenarbeitsforen, der digitalen Selbstbestimmung von Nutzerinnen und Nutzern, des Völkerrechts sowie die Nutzung der Digitalisierung zugunsten der Internationalen Zusammenarbeit (IZA). Dem Internationalen Genf kommt dabei eine bedeutende Rolle zu, welche der Bundesrat weiter stärken will.

Die Strategie Digitalaussenpolitik legt die Interessen und Werte der Schweiz im digitalen Raum dar. Es sind die gleichen Interessen und Werte, die die Schweiz in allen aussenpolitischen Kontexten verfolgt. So setzt sich die Schweiz für die Freiheit, Unabhängigkeit, Sicherheit und Wohlfahrt des Landes, die Linderung von Not und Armut in der Welt, nachhaltige Entwicklung, Chancengleichheit, Menschenrechte, Demokratie und für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung ein - auch im digitalen Raum.

Der Bundesrat identifiziert vier Aktionsfelder für die Digitalaussenpolitik 2021−24:

1. Digitale Gouvernanz: Die Schweiz will Zusammenarbeitsforen stärken und sicherstellen, dass alle relevanten Akteure miteinbezogen werden (Multistakeholder-Ansatz). Sie will zudem das Völkerrecht stärken und dort zur Klärung beitragen, wo dessen Anwendung unklar ist.

2. Wohlstand und nachhaltige Entwicklung: Die Bewahrung der Spitzenposition der Schweiz in den Bereichen Wirtschaft, Bildung, Forschung und Innovation, die Schaffung von grenzüberschreitenden vertrauenswürdigen Datenräumen und die Nutzung der Digitalisierung zugunsten der IZA stehen bei diesem Aktionsfeld im Vordergrund.

3. Cybersicherheit: Die Schweiz will zu einem freien, offenen und sicheren digitalen Raum beitragen, in welchem Verwundbarkeiten gezielt angegangen werden und Vertrauen gefördert wird.

4. Digitale Selbstbestimmung: Nutzerinnen und Nutzer sollen dank dem Völkerrecht möglichst selbstbestimmt über ihre Daten verfügen können. Zur Realisierung dieses Anliegens schafft die Schweiz ein nationales und internationales Netzwerk. Ein Bericht soll zudem bis Ende 2021 dem Bundesrat unterbreitet werden.

Die Schweiz besitzt ein anerkanntes Profil und ist dank ihrem langjährigen Engagement als Brückenbauerin, ihrer innovativen Wirtschaft und dem Internationalen Genf gut positioniert. Sie hat deshalb gute Voraussetzungen, die in der Strategie dargelegten Prioritäten in den kommenden vier Jahren zu verfolgen und die Interessen und Werte der Schweiz zu wahren.

In der Aussenpolitischen Strategie (APS) 2020−23 legte der Bundesrat die Digitalisierung als einen neuen thematischen Schwerpunkt seiner Aussenpolitik fest. In der Strategie «Digitale Schweiz» bekräftigte er im September 2020 seine Absicht, die Digitalaussenpolitik in Form einer Folgestrategie zur APS weiterzuentwickeln. Mit dieser nun vorliegenden Folgestrategie beantwortet der Bundesrat zugleich das Postulat von alt Nationalrat Claude Béglé aus dem Jahr 2017. Das Posulat forderte eine Stärkung von Genf als Zentrum der internationalen Gouvernanz im digitalen Raum.


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