Arzneimittelüberprüfung 2020: Bundesamt für Gesundheit senkt Preise

Bern, 30.10.2020 - Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat im Rahmen der dreijährlichen Überprüfung für das Jahr 2020 die Preise von mehr als 300 Arzneimitteln um durchschnittlich elf Prozent gesenkt. Es werden aufgrund dieser Überprüfung Einsparungen von mindestens 60 Millionen Franken erwartet.

Das BAG prüft seit 2017 jedes Jahr bei einem Drittel der Arzneimittel der Spezialitätenliste, ob sie wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Im Jahr 2020 startete der Zyklus erneut. Überprüft werden die Aufnahmebedingungen und die Preise von Arzneimitteln. Diese stammen beispielsweise aus den Bereichen Gastroenterologie, Hormontherapie und Onkologie.

Bisher hat das BAG bei mehr als 200 (55 Prozent) der knapp 400 fertig überprüften Originalpräparate Preissenkungen verfügt. Bei einzelnen Arzneimitteln ist noch offen, ob die verfügten Preissenkungen realisiert werden können, da die Zulassungsinhaberinnen Beschwerden angekündigt haben. Bei knapp der Hälfte der Arzneimittel ist keine Preissenkung notwendig. Diese Arzneimittel sind im Vergleich zu den Referenzländern und im Vergleich zu anderen Arzneimitteln weiterhin wirtschaftlich.

Gleichzeitig mit den Originalpräparaten wurden Generika, Co-Marketing-Arzneimittel und
Biosimilars überprüft. Bei gut 50 Prozent dieser Arzneimittel führt die Überprüfung ebenfalls zu einer Preissenkung.
Der derzeitige Stand der Überprüfung führt zu Einsparungen von mindestens 60 Millionen Franken. Die Preissenkungen für diese Arzneimittel werden wie angekündigt per 1. Dezember 2020 umgesetzt. Die Überprüfung der restlichen Arzneimittel sollte bis zum 1. Februar 2021 abgeschlossen werden können.

Zusätzliche Einsparungen für das Jahr 2019

Die Überprüfung des Jahres 2019 konnte inzwischen definitiv abgeschlossen werden. Es resultieren Einsparungen von knapp 120 Millionen Franken. Das ist mehr als die im letzten Herbst geschätzten 100 Millionen Franken.

Aufteilung in therapeutische Gruppen
Das BAG überprüft alle drei Jahre die Aufnahmebedingungen und insbesondere die Preise der Arzneimittel der Spezialitätenliste. Auf dieser sind all jene Arzneimittel aufgeführt, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden. Für die dreijährliche Überprüfung wurden die Arzneimittel vom BAG in drei gleich grosse Einheiten aufgeteilt. Aus Gründen der Gleichbehandlung werden stets alle Arzneimittel einer therapeutischen Gruppe gleichzeitig bearbeitet. Seit 2017 konnten so mehr als 450 Millionen Franken eingespart werden.


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