Verordnung über die Bundeskriegstransportversicherung wird aufgehoben

(Letzte Änderung 28.10.2020)

Bern, 28.10.2020 - Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2020 die Vernehmlassung zur Aufhebung der Verordnung über die Bundeskriegstransportversicherung eröffnet. Grund für die Aufhebung ist die geringe Beanspruchung der Versicherung.

Die Bundeskriegstransportversicherung (BKV) ist eine Sachversicherung, die von allen abgeschlossen werden kann, die im Auftrag der wirtschaftlichen Landesversorgung internationale Transporte durchführen. Versicherbar sind die Transportmittel selbst sowie die transportierten Güter und Wertsachen. Die BKV wird hauptsächlich von den Eigentümern der schweizerischen Seeschiffe genutzt.

Als staatliche Versicherung kommt die BKV erst zum Tragen, wenn die Privatassekuranz keine oder unzureichende Versicherungslösungen zur Deckung von Kriegs- und ähnlichen Risiken wie Piraterie, Aufruhr und Terrorismus bietet. Wo und wann genau die Deckung durch den Bund zugesichert wird, regelt die Verordnung vom 7. Mai 1986 über die Bundeskriegstransportversicherung. 

Eine Analyse des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) zeigt nun aber, dass keine Notwendigkeit mehr besteht, eine Versicherung auf staatlicher Ebene anzubieten. Heute lässt sich weitestgehend jedes Risiko im freien Markt versichern.

Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat, auf eine Weiterführung der Bundeskriegstransportversicherung zu verzichten und die entsprechende Verordnung ausser Kraft zu setzen.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 14. Februar 2021.

 


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