WEKO fällt weiteren EURIBOR-Teilentscheid

Bern, 27.10.2020 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat die EURIBOR-Untersuchung gegen die Banken Crédit Agricole und HSBC France abgeschlossen. Das Verfahren endet einvernehmlich und mit Sanktionen.

Die WEKO hat die einvernehmliche Regelung genehmigt, die ihr Sekretariat mit Crédit Agricole und HSBC France getroffen hat. Damit ist die Untersuchung betreffend Euro-Zinsderivate basierend auf EURIBOR gegenüber diesen Banken abgeschlossen. Die WEKO sanktioniert Crédit Agricole mit rund CHF 4,5 Mio. und HSBC France mit fast CHF 2 Mio.

Am 3. Februar 2012 eröffnete die WEKO eine Untersuchung gegen verschiedene Banken und Brokerhäuser wegen mutmasslichen Manipulationen von Referenzzinssätzen im Handel mit Zinsderivaten. 2016 wurde diese Untersuchung in fünf Nachfolgeuntersuchungen aufgeteilt, u.a. in die EURIBOR-Untersuchung. Ende 2016 erliess die WEKO einen ersten Teilentscheid betreffend die Manipulation von EURIBOR, mit dem sie die Untersuchung gegen die Banken Barclays, Deutsche Bank, Royal Bank of Scotland und Société Générale einvernehmlich und mit Sanktionen beendete. Mitte 2019 stellte die WEKO die EURIBOR-Untersuchung gegen Rabobank ein (vgl. die Verfahrensübersicht).

Die Entscheidungen der WEKO können an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.


Adresse für Rückfragen

Danièle Wüthrich-Meyer
Vizepräsidentin
079 407 78 83

Patrik Ducrey
Direktor
058 464 96 78
079 345 01 44
patrik.ducrey@weko.admin.ch

Olivier Schaller
Vizedirektor
058 462 21 23
079 703 80 07
olivier.schaller@weko.admin.ch



Herausgeber

Wettbewerbskommission
http://www.weko.admin.ch/

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-80852.html