WEKO: Einvernehmliche Regelung mit NEX

Bern, 27.10.2020 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat die Yen LIBOR/Euroyen TIBOR-Untersuchung gegenüber NEX International Limited (NEX) abgeschlossen. Das Verfahren endet einvernehmlich.

Die WEKO hat die einvernehmliche Regelung genehmigt, die ihr Sekretariat mit NEX (vormals das Brokerhaus ICAP plc) getroffen hat. Damit ist die Untersuchung betreffend Yen-Zinsderivate basierend auf Yen LIBOR gegenüber diesem Brokerhaus abgeschlossen. Die WEKO hat die Verhaltensweise von NEX als kartellrechtlich unzulässige, aber nicht sanktionierbare Abreden bezeichnet. Die Untersuchung gegen NEX betreffend Euroyen-Zinsderivate basierend auf dem Euroyen TIBOR wurde eingestellt.

Am 3. Februar 2012 eröffnete die WEKO eine Untersuchung gegen verschiedene Banken und Brokerhäuser wegen mutmasslichen Manipulationen von Referenzzinssätzen im Handel mit Zinsderivaten. 2016 wurde diese Untersuchung in fünf Nachfolgeuntersuchungen aufgeteilt, u.a. in die Yen LIBOR/Euroyen TIBOR-Untersuchung. Ende 2016 und Mitte 2019 erliess die WEKO Teilentscheide betreffend die Manipulation von Yen LIBOR/Euroyen TIBOR, mit denen sie die Untersuchung gegen die Banken Citigroup, Deutsche Bank, JPMorgan und Royal Bank of Scotland bzw. Lloyds und Rabobank einvernehmlich und mit Bussen beendete (vgl. die Verfahrensübersicht).

Die Entscheidungen der WEKO können an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.


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