Studie zu Hörgeräten: Weiterhin hohe Versorgungsqualität und Preise

Bern, 22.10.2020 - Die Qualität der Hörgeräteversorgung, die von der IV und der AHV mit einer Pauschale vergütet wird, ist hoch und gegenüber dem bis Mitte 2011 geltenden Tarifsystem sogar noch gestiegen. Hingegen sind die Kosten der von der IV vergüteten Hörgeräteversorgungen nach einem kurzen Rückgang nach dem Wechsel vom Tarif- zum Pauschalsystem wieder auf das frühere Niveau angestiegen. Die Resultate der soeben publizierten Studie lassen auf eine weiterhin bestehende Marktintransparenz zurückschliessen. Die Hörgeräteträgerinnen und –träger sind zu wenig informiert und agieren zu wenig preisbewusst. Aktuell werden zur Beantwortung eines Postulats Anpassungen für den gesamten Hilfsmittelbereich untersucht. Dabei werden auch die Hörgeräteversorgungen evaluiert. Auf der Basis des Postulatsberichts wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat den Forschungsbericht «Analyse der Preise und der Qualität in der Hörgeräteversorgung» publiziert. Die Studie untersucht, wie sich die Kosten der Hörgeräteversorgung (Gerät und Dienstleistungen) seit Mitte 2011 entwickelt haben. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Vergütung durch IV bzw. AHV mit Pauschalen eingeführt. Vorher waren die Versorgungen nach einem grosszügigeren Tarifsystem abgegolten worden, was aber im Vergleich zu umliegenden und anderen europäischen Ländern als deutlich zu teuer kritisiert worden war.

Das BSV erwartete, dass das neue System den Wettbewerb im Hörgerätemarkt stärken würde, weil sich die Versicherten mit der zur Verfügung stehenden Pauschale intensiver für kostengünstigere Geräte interessieren würden. Dadurch würden die Preise der Geräte und der Dienstleistungen sinken und die Sozialversicherungen würden finanziell entlastet, ohne dass die Qualität der Hörgeräteversorgungen zurückginge. Das neue System sollte auch die Selbstbestimmung der Hörgerätetragenden als Konsumentinnen und Konsumenten erhöhen.

Weiter gesteigerte Versorgungsqualität

Kurz nach dem Wechsel des Vergütungssystems wurden bereits zwei Studien durchgeführt. Diese zeigten damals, dass die Qualität der Versorgung mit Hörgeräten unverändert hoch geblieben war. Die neue Studie stellt nun fest, dass die Qualität der Hörgeräte aufgrund des technischen Fortschritts weiter verbessert wurde, was sich in einer höheren Tragerate, einer nochmals gewachsenen Zufriedenheit mit den Geräten und den Versorgungsdienstleistungen sowie einer subjektiv festgestellten verbesserten Integration ins Berufs- wie Alltagsleben niederschlägt. Auch die Qualität von Geräten im Tiefpreissegment ist besser als vor zehn Jahren. Man kann heute davon ausgehen, dass mit der Pauschale der IV oder der AHV nach wie vor eine bedarfsgerechte Versorgung bezahlt werden kann.

IV-Bezügerinnen und –Bezüger kaufen nach wie vor sehr teure Geräte

Umso mehr erstaunt, dass sich die Kosten für IV-Versorgungen heute wieder auf demselben Niveau wie im Tarifvertragssystem bewegen. Gemäss den früheren Studien waren die Versorgungskosten im IV-Bereich zunächst um ca. 6 Prozent gesunken. Offenbar wählen die erwachsenen IV-Versicherten nach wie vor teure oder sogar noch teurere Geräte: Nur rund 5 Prozent von ihnen entscheiden sich für eine zuzahlungsfreie Hörgeräteversorgung.

Gesamthaft (AHV und IV; Kosten für Gerät und Dienstleistungen) kann zwar eine Kostensenkung von ca. 9 Prozent festgestellt werden. Diese gründet jedoch auf günstigeren Versorgungen im AHV- und Kinderbereich. Hier hat hauptsächlich der Dienstleistungsumfang abgenommen, wobei die Versorgungen dennoch bedarfsgerechter sind als noch im Tarifsystem.

Hörgeräteanbieter haben weiterhin viel Spielraum bei der Preisfestsetzung

Die vorliegende Studie untersuchte auch die Reparaturen, die Härtefälle und die Kinderversorgungen. Dass bei Hörgeräten, die nach den Bestimmungen für Härtefälle abgegeben werden, höhere Margen verlangt werden als auf identischen Geräten bei einer Standardversorgung, deutet darauf hin, dass die Abgabestellen einen grossen Spielraum bei der Preisfestsetzung haben und dass somit nach wie vor Fehlanreize für zu hohe Preise existieren. Überraschenderweise werden bei lediglich 10 Prozent der Kinderversorgungen mehr als 5 Anpassungssitzungen benötigt, obwohl die Branche einen wesentlich höheren Aufwand als bei den Erwachsenen geltend macht.

Sozialversicherungen und Politik müssen den Hilfsmittelmarkt offensiver prüfen

Die Ergebnisse der Studie führen zum Schluss, dass bei den Hörgeräteversorgungen insbesondere aufgrund der nach wie vor fehlenden Markttransparenz sowie der hohen Zuzahlungen durch die Versicherten Handlungsbedarf besteht. Aktuell werden im Rahmen des Postulats 19.4380 «Menschen mit Behinderung. Zugang zu modernen Hilfsmitteln sicherstellen» der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats Anpassungen für den gesamten Hilfsmittelbereich untersucht. Dabei werden auch die Hörgeräteversorgungen evaluiert. Auf der Basis des Postulatsberichts wird der Bundesrat beschliessen, welche Stossrichtung bei den Hilfsmitteln eingeschlagen werden soll.


Adresse für Rückfragen

Stefan Ritler, Vizedirektor
Leiter Geschäftsfeld Invalidenversicherung
Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)

Tel. +41 58 462 91 32
stefan.ritler@bsv.admin.ch



Herausgeber

Bundesamt für Sozialversicherungen
http://www.bsv.admin.ch

Eidgenössisches Departement des Innern
http://www.edi.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-80811.html