Bundesrat macht indirekten Gegenvorschlag zur «Korrektur-Initiative»

Bern, 21.10.2020 -  Der Bundesrat hat am 21. Oktober 2020 den Ergebnisbericht zur Vernehmlassung eines indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer» (Korrektur-Initiative) zur Kenntnis genommen. Er stellt der Initiative folglich einen indirekten Gegenvorschlag entgegen. Dieser sieht vor, dass die geltenden Bewilligungskriterien für Kriegsmaterialexporte verschärft werden.

Das Ergebnis der Vernehmlassung war heterogen. Es haben sich hierbei vor allem zwei Punkte herauskristallisiert: Bei einem Teil der Rückmeldungen steht das Verbot der Ausfuhr von Kriegsmaterial in Länder, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen, im Vordergrund. Bei einem anderen Teil der Rückmeldungen wird die Wichtigkeit der Abweichungskompetenz des Bundesrats im Falle ausserordentlicher Umstände betont.

Geregelt sind die Bewilligungskriterien heute in Artikel 5 der Kriegsmaterialverordnung (KMV). Die Initiative fordert jedoch, dass die Kriterien auf Verfassungsstufe gehoben werden, damit die demokratische Kontrolle gewährleistet werden könne. Der Bundesrat sieht nun aber einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe vor, da dies die vom Initiativkomitee gewünschte Form einer demokratischen Kontrolle ebenfalls gewährleisten kann.

Der Bundesrat wird der Initiative somit einen indirekten Gegenvorlag gegenüberstellen, der die Bewilligungskriterien von Artikel 5 KMV auf Gesetzesebene verankert, jedoch ohne die Ausnahme für Länder mit systematischen und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen. Allerdings solle der Bundesrat die Kompetenz erhalten, um im Falle ausserordentlicher Umstände zur Wahrung der aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen des Landes von den gesetzlichen Bewilligungskriterien innerhalb eines klar abgesteckten Rahmens abzuweichen.

Mit der Streichung der Ausnahme für Länder, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen, der Verankerung der Bewilligungskriterien auf Gesetzesstufe und dem Ausschluss von Kriegsmaterialausfuhren in Länder, die in bewaffnete Konflikte verwickelt sind, werden die drei Hauptanliegen des Initiativkomitees berücksichtigt. Durch die Abweichungskompetenz für den Bundesrat wird zudem einem zentralen Anliegen gemäss Rückmeldungen aus der Vernehmlassung entsprochen.

Der Bundesrat hat das WBF beauftragt, bis am 5. März 2021 einen entsprechenden Botschaftsentwurf auszuarbeiten.

Der Ergebnisbericht und die eingereichten Stellungnahmen können bezogen werden über die Internetadresse https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2020.html

 

Hintergrund

Die Initiative wurde am 24. Juni 2019 vom Bündnis «Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer» eingereicht. Sie ist am 16. Juli 2019 mit 126 355 gültigen Unterschriften formell zustande gekommen. Die Initiative war als Reaktion auf die vom Bundesrat im Juni 2018 geplante Anpassung der Kriegsmaterialverordnung lanciert worden, welche die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats angestossen hatte. Die Vernehmlassung lief am 29. Juni 2020 ab. 69 Stellungnahmen von Behörden und Organisationen gingen beim WBF ein. Zudem folgten 1'367 Bürgerinnen und Bürger dem Aufruf des Initiativkomitees, persönlich eine Stellungnahme einzureichen.
 


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