Attraktiveres Schweizer Patentsystem für KMU und Einzelerfinderinnen und -erfinder

Bern, 14.10.2020 - Der Bundesrat will das Patentprüfungsverfahren modernisieren. Er hat am 14. Oktober 2020 die Vernehmlassung zur Teilrevision des Patentgesetzes eröffnet. Das Schweizer Patentsystem soll internationalen Standards angepasst und insbesondere für KMU sowie Einzelerfinderinnen und –erfinder attraktiver werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 1. Februar 2021.

Mit einem Patent können technische Erfindungen geschützt werden. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) prüft heute bei einer Patentanmeldung aber nur wenige gesetzliche Vorgaben, wie z. B. ob die Erfindung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstösst. Ob sie neu und erfinderisch - das heisst innovativ - ist, prüft das IGE nicht. Damit bleibt die Gültigkeit von Schweizer Patenten ungewiss.

Künftig soll das IGE alle Patentierungsvoraussetzungen prüfen. Dies entspricht internationalen Standards und führt zu mehr Klarheit und Rechtssicherheit für Patentinhaber sowie Dritte. Schweizer Patente werden damit weniger anfechtbar und lassen sich einfacher durchsetzen.

Bereits heute besteht zwar die Möglichkeit, beim Europäischen Patentamt ein vollgeprüftes europäisches Patent zu beantragen und den Schutz anschliessend auf die Schweiz auszudehnen. Dieser Weg ist aber vor allem für KMU und Einzelerfinder umständlich und kostenintensiv.

Das neue Gebrauchsmuster: die kostengünstige Alternative zum Patent

Neu sollen technische Erfindungen auch mit einem sogenannten Gebrauchsmuster geschützt werden können. Im Ausland wird dieses oft als "kleines Patent" bezeichnet. Es wird ohne inhaltliche Prüfung der Erfindung und damit rascher und kostengünstiger als ein Patent erteilt. Die Schutzdauer beträgt mit zehn Jahren die Hälfte der maximalen Laufzeit eines Patents. Innovative haben damit eine Auswahl und können ihre Schutzstrategie besser auf ihre wirtschaftlichen Bedürfnisse und Möglichkeiten ausrichten.

Wie das Patent qualifiziert auch das Gebrauchsmuster für die sogenannte Patentbox, welche Steuererleichterungen ermöglicht.

Mit dieser Teilrevision des Patentgesetzes erfüllt der Bundesrat die am 21. März 2019 eingereichte Motion "Für ein zeitgemässes Schweizer Patent". Die Vernehmlassung zur Vorlage dauert bis zum 1. Februar 2021.


Adresse für Rückfragen

Alexander Pfister, Leiter Rechtsdienst Gewerbliche Schutzrechte, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum IGE, T +41 31 377 74 88, alexander.pfister@ipi.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
http://www.ige.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-80700.html