Aufhebung der präferenziellen Zollkontingente für Zigaretten und Rauchtabak

Bern, 08.11.2006 - Der Bundesrat hat am 8. November 2006 die Aufhebung der präferenziellen Zollkontingente für Zigaretten und Rauchtabak beschlossen. Damit wird die im Abkommen vom 26. Oktober 2004 über landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse mit der EU vereinbarte Aufhebung der Zollkontingente für Zigaretten (Tarifnummer 2402.2020) und Rauchtabak (Tarifnummer 2403.1000) auf den 1. Januar 2007 ins Landesrecht überführt.

In diesem Zusammenhang werden auch die der Türkei gewährten Konzessionen für Zigaretten und Rauchtabak auf den gleichen Zeitpunkt aufgehoben. Im Freihandelsabkommen EFTA-Türkei haben sich die EFTA-Staaten seinerzeit verpflichtet, der Türkei gleichwertige Konzessionen wie der EU zu gewähren. Mit der Aufhebung der Zollkontingente für Zigaretten und Rauchtabak gegenüber der EU entfällt auch die Verpflichtung gegenüber der Türkei.

Diese Massnahme dürfte zu einer Erhöhung des Zollertrags von rund 0.5 Millionen Franken führen.


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