Bundesrat will Cyber-Defence der Armee stärken: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Bern, 07.10.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. Oktober 2020 die Vernehmlassung zu verschiedenen Änderungen von Militärgesetz, Armeeorganisation und weiteren rechtlichen Grundlagen eröffnet. Insbesondere will der Bundesrat ein Kommando Cyber schaffen und die Milizbestände in diesem Bereich ausbauen. Zu den weiteren Neuerungen gehört unter anderem, die Sicherheit der Luftwaffe mit einer neuen Militärluftfahrtbehörde sicherzustellen und die Unterstützung ziviler Anlässen zu stärken. Die Vernehmlassung dauert bis am 22. Januar 2021.

Die Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee (WEA) hat am 1. Januar 2018 begonnen und dauert bis am 31. Dezember 2022. Seit Umsetzungsbeginn hat sich gezeigt, dass in einzelnen Bereichen Anpassungsbedarf besteht, den die Armee durch interne Korrekturmassnahmen teilweise bereits eingeleitet und umgesetzt hat. In gewissen Bereichen ist eine Revision des Militärgesetzes (MG), der Verordnung der Bundesversammlung über die Armeeorganisation (AO) und weiterer rechtlicher Grundlagen erforderlich.

Die FUB wird ab 2024 zum Kommando Cyber weiterentwickelt

Mit der WEA war vorgesehen, dass sich die Armee in die drei Bereiche Kommando Operationen, Kommando Ausbildung und den Unterstützungsbereich mit der Führungsunterstützungsbasis (FUB) und der Logistikbasis der Armee (LBA) gliedert. In Umsetzung der Motion 19.3427, welche die eidgenössischen Räte in der Sommersession 2020 angenommen haben, wird im Rahmen der MG/AO-Revision auf die ursprünglich vorgesehene Zusammenlegung der FUB und der LBA zu einem Kommando Unterstützung verzichtet. Dies, weil sich damit keine Optimierungsmöglichkeiten gegenüber der heutigen Organisation ergeben.

Mit Blick auf die aktuelle Bedrohungslage will der Bundesrat jedoch die FUB auf Anfang 2024 in ein Kommando Cyber weiterentwickeln. Dazu muss die AO angepasst werden. Die Digitalisierung und die damit einhergehende Modernisierung und Vernetzung sämtlicher Systeme der Militärverwaltung und der Armee schreiten rasch voran. Diese Entwicklung stellt hohe Anforderungen an eine einheitliche IT-Architektur und zwingt zu standardisierten IT-Anwendungen. Mit der zunehmenden Vernetzung steigen überdies die Herausforderungen beim Cyber-Schutz deutlich. Um diesen Anforderungen künftig besser gerecht zu werden, soll die FUB von einer breit gefächerten Unterstützungsorganisation in ein einsatzorientiertes, militärisches Kommando weiterentwickelt werden.

Das Kommando Cyber soll künftig die militärischen Schlüsselfähigkeiten in den Bereichen Lagebild, Cyberabwehr, IKT-Leistungen, Führungsunterstützung, Kryptologie und elektronische Kriegführung bereitstellen.

Cyber-Ausbildung innerhalb der Armee durch Kooperation mit Externen ergänzt

Ferner ist bei der Armee im Bereich Cyber vorgesehen, in den kommenden Jahren die Personalbestände auszubauen. Vorgesehen ist, auf den 1. Januar 2022 ein Cyber-Bataillon und einen Cyber-Fachstab zu bilden und damit den Bestand in der Miliz von heute 206 auf 575 Angehörige der Armee zu erhöhen. Um zudem die Ausbildungsqualität der Miliz-Cyberspezialistinnen und -spezialisten weiter zu erhöhen, wird die Ausbildung innerhalb der Armee mit einem Praktikum bei externen Partnern ergänzt. Dadurch lassen sich die erlernten Fähigkeiten vertiefen, erweitern und anschliessend in die Armee zurückführen.

Schaffung einer Militärluftfahrtbehörde und weitere Anpassungen

Für die Militärluftfahrt gab es in der Schweiz bislang keine mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vergleichbare Organisation. Nun sollen die rechtlichen Grundlagen für eine Militärluftfahrtbehörde geschaffen werden. Die Behörde soll die Sicherheit der Luftwaffe bei ihren Aufgaben im zivil und militärisch gemeinsam genutzten Luftraum sicherstellen. Dazu gehört insbesondere, Zwischenfälle und Unfälle im Luftraum zu vermeiden oder die Aufsicht und Regulation im militärischen Flugwesen besser zu gewährleisten. Dazu ist eine Anpassung des Luftfahrtgesetzes erforderlich.

Unterstützung ziviler Anlässe wird gestärkt

Im Zuge der Militärgesetzrevision will der Bundesrat zudem die Unterstützung von zivilen Anlässen durch die Armee stärken. Zum einen werden die Flexibilität und die Verfügbarkeiten erhöht, indem auch Rekrutinnen und Rekruten in der Grundausbildung und nicht nur Durchdienerinnen und Durchdiener oder Armeeangehörige im Wiederholungskurs eingesetzt werden können. Zum anderen soll die Armee bei Anlässen von nationaler oder internationaler Bedeutung auch ohne wesentlichen Ausbildungs- und Übungsnutzen im beschränkten Rahmen Leistungen erbringen dürfen. Mit dieser Ausnahmebestimmung trägt der Bundesrat dem Umstand Rechnung, dass die betroffenen Anlässe ohne die Unterstützung durch die Armee kaum mehr durchgeführt werden könnten.

Darüber hinaus besteht rechtlicher Handlungsbedarf in verschiedenen weiteren Bereichen der Ausbildung – unter anderem bei den Durchdienerinnen und Durchdienern –, bei einzelnen Bestimmungen zum Einsatz der Armee im Assistenzdienst, bei der bedrohungsgerechten Aufgabenerfüllung der Armee im heutigen Umfeld, bei den Rechten und Pflichten von Armeeangehörigen und beim militärischen Gesundheitswesen. Dazu müssen verschiedene Bestimmungen im MG angepasst werden. Schliesslich soll auch die Beurteilung des Gefährdungs- und Missbrauchspotenzials von Armeeangehörigen bei der Rekrutierung und bei der Waffenabgabe verbessert werden.


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