Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz: 10 Jahre Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben zeigen Wirkung

Bern, 07.11.2006 - Eine externe Evaluation weist aus: Die Finanzhilfen zur Förderung der Gleichstellung im Er-werbsleben, die das Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann seit 1996 an Projekte und Beratungsstellen vergibt, sind ein wirkungsvolles Instrument. Tatsache ist aber auch, dass es nach wie vor solche gezielten Impulsprogramme braucht. Denn die Lohngleichheit ist noch immer nicht gewährleistet und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stellt für Frauen wie Männer weiterhin eine der grössten Herausforderungen für die berufliche Laufbahn dar.

Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG), das 1996 in Kraft getreten ist, ermöglicht es dem Bund, Projekte und Beratungsstellen zu unterstützen, die die Gleichstellung im Erwerbsleben konkret fördern. Mit der Vergabe der Finanzhilfen hat der Bundesrat das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG beauftragt. Die jährlich vom Parlament gesprochenen Beiträge sind mittlerweile von 1,6 Millionen Franken (1996) auf 4,3 Millionen Franken (2005) angestiegen. Die Botschaft zum Gesetz sieht für den Kredit eine Zielgrösse von jährlich 5 Millionen vor. Insgesamt wurden zwischen 1996 und 2005 34,1 Millionen Franken Finanzhilfen vergeben. 78 Prozent der Gelder sind in Projekte, 22 Prozent in Beratungsstellen geflossen.

Die Finanzhilfen zeigen Wirkung
Die gemeinsam von Interface - Institut für Politikstudien Luzern und Evaluanda Genf durchgeführte externe Evaluation zeigt, dass durch die Finanzhilfen die Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben entscheidend unterstützt werden konnte. Zwischen 1996 und 2005 ist eine grosse Bandbreite und Vielfalt an Angeboten entstanden, die ihr Zielpublikum gut erreichen.
Die Nachfrage nach Finanzhilfen ist gross, gleichzeitig lösen sie beträchtliche Finanzmittel bei unterstützten Organisationen aus. So geht aus der Untersuchung der Projekte hervor, dass die über die Zeitdauer von 1996 bis 2005 für Projekte bewilligten Finanzhilfen von insgesamt 27,4 Millionen Franken weitere 15,7 Millionen Franken Eigenmittel und 6,1 Millionen Franken Drittmittel generiert haben. Die gesamthaft aufgewendeten Mittel für Projekte belaufen sich somit auf beachtliche 49,2 Millionen Franken, was fast eine Verdoppelung der Finanzhilfen darstellt. Der relativ hohe Anteil an Eigenmitteln und Drittmitteln spricht für das grosse Interesse am Förderprogramm und ist als eine wichtige Grundvoraussetzung für die Nachhaltigkeit der geschaffenen Angebote zu werten.

Grosse Wirkungen erreichen die Finanzhilfen auch auf der Ebene der Projektorganisationen, indem eigentliche Kompetenzzentren entstanden sind und die Vernetzung unter den Institutionen zugenommen hat. Auch konnten zahlreiche unterstützte Vorhaben nach Abschluss der Finanzierungsphase durch die Implementierung in bestehende Strukturen nachhaltig etabliert oder durch Transfer weiterverbreitet werden.

Gezielte Förderprogramme weiterhin nötig
Die in der Evaluation dargestellten aktuellen Daten des Bundesamts für Statistik zu den zentralen Wirkungsfeldern der Finanzhilfen machen jedoch auch deutlich, dass die vom Gesetzgeber angestrebte tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben in der Schweiz noch immer nicht erreicht ist. Es braucht weiterhin gezielte Programme zu deren Förderung. Die Förderbereiche der Finanzhilfen haben somit nach wie vor unveränderte Relevanz.


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Dr. Ursula Thomet (Tel. 031 324 05 16, ursula.thomet@ebg.admin.ch



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