Rasche Vergütung von Mehrwertsteuer-Guthaben während der Corona-Pandemie

Bern, 01.10.2020 - Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat Gesuche um vorzeitige Rückvergütung von Vorsteuerguthaben bei der Mehrwertsteuer (MWST) aufgrund der Corona-Pandemie prioritär behandelt. Von März bis am 15. September hat sie 235 Millionen Franken beschleunigt ausbezahlt.

Während der Corona-Pandemie sind bislang 470 Gesuche um vorzeitige Vergütung von MWST-Guthaben bei der ESTV eingegangen. Die ESTV hat die Gesuche im Umfang von 235 Millionen Franken innerhalb von einem bis sieben Tagen bearbeitet und das Geld den Unternehmen ausbezahlt.

Die rasche Rückvergütung erhöht die Liquidität der Unternehmen und hilft namentlich der Exportbranche, die in der MWST-Abrechnung in der Regel Guthaben ausweist.

MWST-Guthaben werden normalerweise nach 60 Tagen teilautomatisiert ausbezahlt. Bereits im März 2020 hat die ESTV jedoch kommuniziert, dass Gesuche um frühzeitige Rückerstattung umgehend geprüft und rasch ausbezahlt werden. Diese Massnahme war Teil des Corona-Pakets des Bundes.


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