Konzept Windenergie angepasst

Bern, 25.09.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. September 2020 das angepasste Konzept Windenergie verabschiedet. Mit dem Inkrafttreten des neuen Energiegesetzes im Jahr 2018 haben sich die Handlungsspielräume der Kantone bei Planungen von Windenergieanlagen verändert, teilweise auch erweitert. Entsprechend passt nun der Bund sein Windenergie-Konzept an. Dieses dient Planungs- und Projektträgern als Entscheid- und Planungshilfe.

Das Energie- und das Raumplanungsgesetz verpflichten die Kantone seit 2018 explizit, in ihren Richtplänen Gebiete zu bestimmen, die sich für die Nutzung von Windenergie eignen. Alle Planungs- und Projektträger – Kantone, Gemeinden und Unternehmen – orientieren sich bei der Planung von Windenergieanlagen am Konzept Windenergie des Bundes. Die inländische Stromproduktion aus Windenergieanlagen soll dazu beitragen, den im Energiegesetz definierten Richtwert für den Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2035 zu erreichen.

Das Konzept Windenergie macht eine erste Abwägung der Nutzungs- und Schutzinteressen und leitet daraus Gebiete ab, die sich aus Sicht des Bundes zur Nutzung von Windenergie eignen. Als Entscheid- und Planungshilfe für Planungs- und Projektträger enthält es behördenverbindliche Aussagen, wie die Kantone Bundesinteressen berücksichtigen sollen. Dazu gehören beispielsweise Natur- und Landschaftsschutzgebiete des Bundes oder militärische und zivile technische Anlagen des Bundes. Die Kompetenz der Kantone, Gebiete oder Standorte festzulegen, die sich für die Windenergienutzung eignen, bleibt dabei erhalten. Die neue Energiegesetzgebung von 2018 hat insbesondere das nationale Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien eingeführt. Dies wirkt sich auf den Umgang mit Gebieten und Objekten aus, die gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz geschützt sind. Entsprechend macht nun auch das Konzept Windenergie deutlich, dass einerseits in Landschaften von nationaler Bedeutung (BLN-Objekte) unter bestimmten Voraussetzungen Windenergieanlagen realisiert werden können und andererseits der Bau solcher Anlagen in Biotopen von nationaler Bedeutung ausgeschlossen ist.

Zahlreiche Kantone haben in ihren Richtplänen bereits Windenergiegebiete bestimmt, die eine namhafte Produktion von Strom aus Windenergieanlagen ermöglichen. Die vom Bund genehmigten Richtpläne der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Bern, Freiburg, Neuenburg, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Waadt und Wallis weisen zusammen bereits über fünfzig festgesetzte Windenergiegebiete aus. Dem Bund liegen zudem zwölf weitere Windenergiegebiete zur Prüfung und Genehmigung vor, unter anderem aus den Kantonen Jura und Thurgau. Auch sind mehrere Windparkprojekte in der Planung weit fortgeschritten und können – sofern die Genehmigung zum Bau bald rechtskräftig wird – innert zwei bis vier Jahren realisiert werden, so beispielsweise die Windpark­projekte von Grandsonnaz (VD), Grenchenberg (SO), Montagne de Buttes (NE), Provence (VD), Sainte-Croix (VD) und Sur Grati (VD) mit einer Jahresproduktion von insgesamt ca. 385 GWh. Die Stromproduktion aus diesen sechs Projekten könnte den Stromverbrauch von gut 115 000 Haushalten decken – so viele wie alle Haushalte der Städte Bellinzona, Lausanne, Solothurn und Thun.


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