ILS 34 Flughafen Basel-Mülhausen: BAZL will nochmals über Nutzungsbedingungen verhandeln

Bern, 09.09.2005 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) unterstützt aus Sicherheitsgründen nach wie vor die Installation eines Instrumentenlandesystems (ILS) auf der Südpiste 34 des Flughafens Basel-Mülhausen. Das Amt will jedoch mit der zuständigen französischen Luftfahrtbehörde (DGAC) nochmals über die Nutzungsbedingungen verhandeln.

Die für die Flugsicherung auf dem binational betriebenen Flughafen Basel-Mülhausen zuständige französische Behörde will das heutige Verfahren für Südanflüge, bei welchem die Flugzeuge am Schluss in einem kreisähnlichen Manöver nach Sicht landen müssen, durch ein modernes ILS ersetzen. Südanflüge sind bei zu starkem Nordwind notwendig. Da es sich um ein französisches Projekt handelt, ist ein Genehmigungsverfahren nach Schweizer Recht nicht möglich. Deshalb kommt das so genannte Espoo-Abkommen zur Anwendung, das eine Konsultation der betroffenen Bevölkerung bei Vorhaben mit grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen vorsieht.

Im Rahmen dieser Konsultation durch die französischen Behörden haben sich unter anderen auch die Kantone Basel-Stadt, Baselland, Solothurn, Bern und Jura sowie das BUWAL zum ILS-Projekt geäussert. Das BAZL hat die verschiedenen Positionsbezüge analysiert und eine eigene Stellungnahme zuhanden der DGAC abgegeben. Darin unterstützt das Amt die Installation eines ILS für die Piste 34 als Beitrag zu einem sicheren und ordnungsgemässen Betriebsablauf. Für Flughäfen von der Grösse Basel-Mülhausens ist es heute Standard, dass sie in beiden Pistenrichtungen über ein ILS verfügen. Die Nordpiste 16 in Basel-Mülhausen ist seit Jahren mit einem ILS ausgerüstet. Auch wenn aus Sicht des BAZL die Notwendigkeit eines ILS 34 ausser Zweifel steht, macht es die französische Behörde erneut darauf aufmerksam, dass das System nur als Ersatz für das heutige Sichtanflugverfahren dienen und nicht zu einer nicht Wetter bedingten Zunahme der Südanflüge führen darf.

Bei verschiedenen Punkten der Nutzungsbedingungen für das ILS 34 hat das BAZL Anpassungsbedarf festgestellt. Aus diesem Grund will es mit der DGAC nochmals über die Nutzungsbedingungen verhandeln. Dabei geht es unter anderem um die Stärke des Nordwindes, die gegeben sein muss, damit Südanflüge durchgeführt werden können oder um die Kriterien für das Retourschwenken des Betriebs auf Nordanflüge. Weiter schlägt das BAZL vor, die jährliche Obergrenze für die Südanflüge von 12 auf 10 Prozent zu senken. Für den Fall, dass die Anzahl Südanflüge diese Limite überschreitet, sollen Beratungen zwischen den Luftfahrtbehörden über korrigierende Massnahmen bereits nach dem ersten Jahr und nicht erst nach zwei Jahren wie bisher vorgeschlagen erfolgen. Vom Verwaltungsrat des Flughafens wird das BAZL schliesslich verlangen, die geltende Nachtflugregelung zu überprüfen. 





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