Bundesrat will Krankenversicherern Anreiz zu einem Reserveabbau geben
Bern, 18.9.2020 - Der Bundesrat strebt eine genauere Prämienberechnung an. Grundsätzlich sollen die Versicherten keine zu hohen Prämien bezahlen und nachträglich eine Rückerstattung erhalten. Zudem sollen sie von übermässigen Reserven einzelner Versicherer profitieren können. Der Bundesrat möchte daher die Voraussetzungen für die Anwendung des freiwilligen Reserveabbaus und der Rückerstattung von zu hohen Prämieneinnahmen durch die Versicherer präzisieren. An seiner Sitzung vom 18. September 2020 hat er die Vernehmlassung zur Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) eröffnet. Die Änderung soll im Juni 2021 in Kraft treten.