Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Zollgesetzrevision

Bern, 11.09.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. September 2020 die Vernehmlassung zur Totalrevision des Zollgesetzes und zur Schaffung eines Vollzugsaufgabengesetzes für das künftige Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) eröffnet. Die umfassende Modernisierung der rechtlichen Grundlagen ist ein wichtiger Bestandteil des Digitalisierungs- und Transformationsprogramms DaziT und der damit verbundenen organisatorischen Weiterentwicklung der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) zum BAZG.

Die EZV befindet sich in einem umfassenden Transformationsprozess: Mit dem Anfang 2018 lancierten Programm DaziT werden sämtliche Abgabenerhebungs- und Kontrollprozesse bis Ende 2026 vereinfacht, harmonisiert und durchgehend digitalisiert. Ziele von DaziT sind die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz und die Erhöhung der Sicherheit an der Grenze zugunsten der Bevölkerung, der Wirtschaft und des Staats.

Die Modernisierung der bestehenden Rechtsgrundlagen ist ein wichtiger Pfeiler der laufenden digitalen Transformation der EZV zum BAZG. Am 10. April 2019 hatte der Bundesrat die Eckdaten der Weiterentwicklung der EZV zum BAZG bestätigt und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) damit beauftragt, im Rahmen der anstehenden Revision des Zollgesetzes die rechtlichen Voraussetzungen für diese Transformation zu schaffen.

Die Gesetzesrevision legt den rechtlichen Rahmen für den Einsatz zukunftsorientierter digitaler Technologien und schafft gleichzeitig die notwendige organisatorische Flexibilität, damit das BAZG in Zukunft noch rascher und wirksamer auf veränderte Lagen reagieren kann. Das betrifft namentlich die Migration, die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität oder die Bewältigung ausserordentlicher Lagen.  
Die vom Bundesrat verabschiedete Vernehmlassungsvorlage besteht aus drei Elementen:

  1. Die Schaffung eines neuen Rahmengesetzes (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG). Dieses vereinfacht und vereinheitlicht sämtliche Prozesse zur Abgabenerhebung und zur Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das BAZG. Das BAZG-VG sieht ein einheitliches, durchgängig digitales Verfahren vor und fördert die möglichst automatisierte Prüfung der nichtabgaberechtlichen Erlasse. Es harmonisiert und modernisiert die Grundlagen in den Bereichen Datenschutz, Risiko-analyse, Kontrolle und Befugnisse sowie Strafverfolgung.

  2. Die Reduktion des heutigen Zollgesetzes (ZG) zu einem reinen Abgabeerlass (Zollabgabengesetz, ZoG), welches insbesondere die Zollpflicht, die Zollbemessung und die Strafbestimmungen regelt.

  3. Die Anpassung von abgabe- und nichtabgaberechtlichen Erlassen, die mit dem BAZG-VG und dem ZoG verbunden sind (zum Beispiel Heilmittel-, Umweltschutz- oder Biersteuergesetz). Keine Veränderung erfahren die Abgabepflicht und die Höhe der Abgaben.

Die Vernehmlassung beginnt am 11. September 2020 und dauert bis zum 31. Dezember 2020.


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Caroline Wälti, Leiterin Kommunikation
Eidgenössische Zollverwaltung (EZV)
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