Der Bundesrat prüft die bessere Deklaration von Lebensmitteln

Bern, 11.09.2020 - Der Bundesrat prüft bis Ende Jahr, ob die Deklaration von Stopfleber, Froschschenkeln und Reptilienlederprodukten verbessert werden soll. Er hat an seiner Sitzung vom 11. September 2020 den Bericht «Obligatorische Deklaration der Herstellungsmethoden von Nahrungsmitteln» verabschiedet. Dieser erläutert, wie die Deklaration bei Lebensmitteln und bestimmten tierischen Erzeugnissen verbessert werden kann, wenn deren Herstellungsmethoden vom Schweizer Recht abweichen.

Auf dem Schweizer Markt sind heute ausländische Produkte erhältlich, die mit Methoden hergestellt werden, die mit Schweizer Recht wie dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar sind. Ein Beispiel sind Eier aus Batteriehaltung, die in der Schweiz verboten ist. Gewisse in der Schweiz verbotene Herstellungsmethoden müssen schon heute auf den Verpackungen angegeben sein.

Der nun verabschiedete Bericht beleuchtet die rechtlichen und faktischen Rahmenbedingungen neuer Deklarationspflichten. Diese sind auf Basis des geltenden Rechts ohne Gesetzesänderungen möglich. Neue Deklarationspflichten sind in Bezug auf die internationalen Verpflichtungen der Schweiz jedoch oft problematisch. Es besteht die Gefahr, dass ausländische Produkte diskriminiert werden. So gibt es beispielsweise für den Begriff «tierquälerisch» keine international anerkannte Definition.

Bundesrat prüft verbesserte Deklaration
Der Bericht zeigt auf, bei welchen Produkten die Deklaration künftig Pflicht werden könnte. Auf der Basis dieser Empfehlungen hat der Bundesrat das EDI beauftragt, bis Ende Jahr eine bessere Deklaration von Stopfleber (Foie gras), Froschschenkel nicht betäubter Frösche sowie mit tierquälerischen Methoden gewonnene Reptilienlederprodukte auszuarbeiten. Ebenfalls bis Ende Jahr soll zudem geprüft werden, wie die Beweislast umgekehrt werden könnte. Wer in der Schweiz ausländische Produkte auf den Markt bringt, müsste dann darlegen können, dass diese zu Recht nicht deklariert wurden. Ohne Beweislastumkehr wäre es Sache des Vollzugs, den Beweis zu erbringen, dass ein Produkt zu Unrecht nicht deklariert ist. Bis am 30. Juni 2021 soll das EDI zudem eine Vorprüfung vornehmen für die bessere Deklaration von Lebensmitteln von Schweinen, die ohne Betäubung kastriert wurden sowie von Lebensmittel, bei deren Produktion in der Schweiz verbotene Pflanzenschutzmittel zum Einsatz kamen.

Der Bericht geht auf das Postulat 17.3967 der ständerätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) zurück sowie auf die Motionen 19.3200 Munz «Deklarationspflicht für Reptilienleder» und 19.3390 Trede «Einführung einer Deklarationspflicht für Mulesing- Merinowolle und deren Produkte».


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