Bundesrat verabschiedet Umsetzung der Finanzierungsquote

Bern, 11.09.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. September 2020 eine Änderung der Liquiditätsverordnung (LiqV) verabschiedet. Mit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen am 1. Juli 2021 wird eine Finanzierungsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) eingeführt, um die langfristig stabile Finanzierung der Banken zu gewährleisten.

Die Liquiditätsverordnung überführt Vorgaben des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basler Ausschuss) ins Schweizer Recht. Bereits umgesetzt sind die Anforderungen an die kurzfristige Liquiditätshaltung (Liquidity Coverage Ratio, LCR). Die Revision der LiqV ermöglicht nun auch die Umsetzung der verbleibenden Anforderungen des Basler Ausschusses an die langfristige Finanzierung der Banken.

Gemäss den Vorgaben des Basler Ausschusses, hätten die Bestimmungen zur NSFR bereits per 1. Januar 2018 eingeführt werden sollen. Aufgrund von Verzögerungen bei der Einführung der NSFR in der Europäischen Union (EU) und den Vereinigten Staaten wartete auch der Bundesrat mit der Umsetzung in der Schweiz bislang zu. Die EU hat die Einführung der NSFR nunmehr auf Juni 2021 festgesetzt, womit die NSFR nun in den allermeisten Staaten gilt. Der Bundesrat hat daher entschieden, die entsprechenden Verordnungsanpassungen ebenfalls auf Mitte 2021 in Kraft zu setzen.   

Die Umsetzung der NSFR in der Liquiditätsverordnung erfolgte in Zusammenarbeit von Verwaltung und Branche. Sie wurde bereits 2017 einer Vernehmlassung unterzogen und inhaltlich begrüsst. Materiell wurden seither nur noch kleinere Anpassungen gemäss internationaler Entwicklung vorgenommen.


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