Hochseeschifffahrt: Bundesrat sagt Ja zur Änderung der Bürgschaftsverordnung

Bern, 11.09.2020 - Der Bundesrat hat am 11. September 2020 eine Änderung der Verordnung über die Verbürgung von Darlehen zur Finanzierung schweizerischer Hochseeschiffe beschlossen. Er reagiert damit auf die zurzeit hohe Gefahr einer Abwertung der Schweizer Flagge zur See und die damit verbundenen Risiken. Die revidierte Verordnung tritt am 1. November 2020 in Kraft.

2019 haben die wirtschaftlichen Schwierigkeiten einer schweizerischen Reederei dazu geführt, dass überdurchschnittlich viele temporäre Festhaltungen von Schweizer Seeschiffen in europäischen Häfen stattgefunden haben. Deshalb muss mindestens für die kommenden zwei Jahre damit gerechnet werden, dass die Schweizer Flagge im europäischen Gebiet (inkl. Russland und Kanada) auf eine Liste der Flaggen mit riskanten Schiffen herabgestuft wird. Diese Zuordnung beträfe sämtliche Schiffe unter Schweizer Flagge und würde sich auf diese äusserst negativ auswirken. Die Reedereien hätten mit zahlreichen Einschränkungen und letztlich gravierenden finanziellen Einbussen umzugehen. Das Risiko des Bundes, dass es zu weiteren Bürgschaftsziehungen kommt, würde sich weiter erhöhen.

Schiffe ohne Bürgschaften des Bundes können den negativen Folgen einer Schwarzlistung bereits heute durch einen Flaggenwechsel ausweichen. Dank der neuen Bürgschaftsverordnung wird dies nun auch den mit Bundesbürgschaften ausgestatteten Seeschiffen ermöglicht.

 Der Bund behält auch unter einer fremden Flagge zur Absicherung seiner Bürgschaft ein erstrangiges Pfandrecht und lässt sich weiterhin alle Ansprüche aus den üblichen Schiffsversicherungen abtreten. Der Einsatz der Schiffe für die Landesversorgung im Bedarfsfall wird zudem vertraglich abgesichert.


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