Coronavirus: Bund und Kantone prüfen gezielte wirtschaftliche Abfederung in Einzelfällen

Bern, 02.09.2020 - Der Bundesrat hat sich am 2. September 2020 mit der Frage auseinandergesetzt, ob im weiteren Verlauf der Corona-Krise eine gezielte Unterstützung von besonders stark betroffenen Unternehmen nötig ist und wie diese ausgestaltet sein könnte. Gemeinsam mit den Kantonen sollen diese Arbeiten fortgesetzt und Lösungen für Härtefälle gesucht werden. Das weitere Vorgehen wird nach erfolgter Prüfung mit den Kantonen beschlossen.

Die Pandemie sowie die ergriffenen Massnahmen zu deren Eindämmung haben zahlreiche Unternehmen in der Schweiz schwer getroffen. Seit Beginn der Corona-Krise im März 2020 hat der Bundesrat umfangreiche Unterstützungen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie beschlossen. Der Bund hat bisher Ausgaben für das laufende Jahr von gut 30 Mrd. CHF sowie Bürgschaften und Garantien von gut 40 Mrd. CHF ausgesprochen.  Das Defizit in der Finanzierungsrechnung wird gemäss Hochrechnung der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) im Jahr 2020 21 Mrd. CHF betragen.

Die in der ersten Jahreshälfte mittels Notrecht ergriffenen Massnahmen – insbesondere die Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung, die Corona-Erwerbsausfall-Entschädigung sowie die verbürgten COVID-Kredite – waren auf breite und rasche Unterstützung ausgerichtet und haben ihre Wirkung erreicht. Bei seiner rückblickenden Betrachtung der «ausserordentlichen Lage» konnte der Bundesrat keine Geschäftszweige identifizieren, die vollständig durch die Maschen des sozialen Absicherungsnetzes gefallen sind.

Mit der Rückkehr in die «besondere Lage» ist die Bekämpfung der Pandemie in eine neue Phase eingetreten. Die gesundheitspolizeilichen Einschränkungen sind stark zurückgefahren worden, weshalb in vielen Bereichen eine deutliche Normalisierung des wirtschaftlichen Geschehens festzustellen ist. Die Überführung der Notverordnungen in ordentliches Recht und die Verlängerung der Massnahmen, die weitergeführt werden sollen, sind aktuell im Gange. Letztere werden auf Bundesebene weiterhin eine generelle Abdeckung garantieren.

In gewissen Geschäftszweigen besteht aufgrund gesundheitspolizeilicher Vorgaben weiterhin eine besondere Betroffenheit. Dazu gehören insbesondere gewisse Tätigkeiten im Zusammenhang mit Veranstaltungen, Events und Reisen. Es soll geprüft werden, ob eine bedarfsabhängige Unterstützung auf der Grundlage einer Einzelfallprüfung angezeigt ist.

Der Bundesrat will zusammen mit den Kantonen prüfen, ob und wie diese Einzelfälle unter gewissen Voraussetzungen mit Darlehen oder Bürgschaften unterstützt werden könnten.

Der Bundesrat beauftragte deshalb am 2. September 2020 das SECO und die EFV, mit den Kantonen (VDK und FDK) eine mögliche Lösung für besonders stark betroffene Einzelfälle von kantonaler oder regionaler Bedeutung zu prüfen. Das weitere Vorgehen wird nach erfolgter Prüfung mit den Kantonen beschlossen.


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