Der Bundesrat verabschiedet insgesamt sieben SIL-Objektblätter für Flugplätze

Bern, 02.09.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. September 2020 drei neue Objektblätter für das Flugfeld Kägiswil (OW) sowie für die Heliports Haltikon (SZ) und Untervaz (GR) genehmigt. Er hat zudem Anpassungen für die Flugfelder Mollis (GL) und Ambrì (TI), den Heliport Balzers (Fürstentum Liechtenstein) sowie den Landesflughafen Basel-Mulhouse (BS/BL) verabschiedet. In den Objektblättern konkretisiert der Bund generelle Vorgaben für die einzelnen Flugplätze.

Der ehemalige Militärflugplatz Kägiswil (OW) soll in ein ziviles Flugfeld umgenutzt werden, nachdem das Volk den Erwerb des Flugplatzes durch den Kanton und die anschliessende Nutzung als Industrieareal in einer Volksabstimmung abgelehnt hatte. Für die beiden Heliports Haltikon (SZ) und Untervaz (GR) wurden im Objektblatt die Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Infrastruktur und des Flugbetriebs definiert.

Auf dem Flugfeld Mollis (GL) hatten die neu definierten An- und Abflugrouten für Helikopter eine Neuberechnung der Fluglärmbelastung zur Folge. Ausserdem mussten die geänderten Hindernisbegrenzungsflächen im Objektblatt festgehalten werden. Beim Flugfeld Ambrì (TI) soll die Helikopterbasis an einen neuen Standort auf dem Flugplatz verlegt werden. Folglich müssen sowohl die Änderung des Flugplatzperimeters als auch das Gebiet mit Lärmbelastung im Objektblatt vermerkt werden. Beim Heliport Balzers (FL) wurde das Gebiet mit Hindernisbegrenzung geringfügig angepasst.

Für den Landesflughafen Basel-Mulhouse (BS/BL) wurde nach der Überprüfung des Sicherheitszonenplans das Gebiet mit Hindernisbegrenzung im Objektblatt definitiv festgesetzt.

Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL)

Der SIL enthält für jeden Flugplatz ein Objektblatt, in dem die Vorgaben aus dem Konzeptteil für die einzelnen Flugplätze konkretisiert werden. Das Objektblatt legt den Rahmen für künftige Aus- und Umbauten der Infrastruktur sowie für die Ausrichtung des Betriebs eines Flugplatzes behördenverbindlich fest. Es enthält Vorgaben für den Betrieb, zum Flugplatzperimeter, zur Lärmbelastung, zur Hindernisbegrenzung, zum Natur- und Landschaftsschutz sowie zur Erschliessung. Das Objektblatt ist Voraussetzung für die Genehmigung des Betriebsreglements und die Bewilligung von Flugplatzanlagen (Plangenehmigung).

Erarbeitung der SIL-Objektblätter

Die Erarbeitung der Objektblätter erfolgt in zwei Phasen. Die erste Phase beinhaltet einen Koordinationsprozess, an dem die zuständigen Stellen von Bund und Kantonen, die betroffenen Gemeinden sowie der Flugplatzhalter beteiligt sind. Die Ergebnisse werden in einem Koordinationsprotokoll festgehalten.

Die zweite Phase umfasst das Verfahren nach den Bestimmungen der Raumplanungsverordnung. Wesentliche Bestandteile des Verfahrens sind die Anhörung der Behörden und Mitwirkung der Bevölkerung zum Entwurf des Objektblatts sowie die Abstimmung des Objektblatts mit den kantonalen Richtplänen.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Zivilluftfahrt, Kommunikation: +41 58 464 23 35



Herausgeber

Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

Bundesamt für Zivilluftfahrt
http://www.bazl.admin.ch

Bundesamt für Raumentwicklung
http://www.are.admin.ch

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-80267.html