Kinderrechtskonvention: Bundesrat zieht Bilanz zum Anhörungsrecht von Kindern

Bern, 02.09.2020 - Die Kinderrechtskonvention (KRK) garantiert einem Kind unter anderem, dass es sich zu sämtlichen Angelegenheiten äussern kann, von denen es betroffen ist. Gemäss einer Studie des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) sind diese Rechte in der Schweiz noch nicht vollständig umgesetzt. In einem Postulatsbericht anerkennt der Bundesrat Verbesserungspotential primär bei der Informations- und Sensibilisierungsarbeit der betroffenen Kreise. Er hat den Bericht an seiner Sitzung vom 2. September 2020 verabschiedet.

Mit einem Postulat der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (14.3382,"Bilanz über die Umsetzung des Rechts auf Anhörung nach Artikel 12 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in der Schweiz") wurde der Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob das Recht auf Anhörung gemäss der Kinderrechtskonvention (KRK) in der Schweiz eingehalten wird und wo es allenfalls Verbesserungsbedarf gibt. Im Auftrag des Bundesamts für Justiz hat das SKMR die Situation in den Bereichen Familienrecht, Jugendstrafrecht, Kindesschutz, Bildung, Gesundheit und Jugendparlament analysiert.

Die Studie kommt zum Schluss, dass die Partizipationsrechte, die dem Kind gemäss Artikel 12 KRK zustehen, in der Schweiz noch nicht vollständig umgesetzt werden und in der Praxis vor allem zwischen den Kantonen und zwischen den Themenbereichen innerhalb der Kantone grosse Unterschiede bestehen. So soll gemäss KRK das Kind in allen Bereichen, die seine Interessen tangieren, mitwirken können. Um dies zu erreichen, richtet das SKMR insgesamt 28 Empfehlungen insbesondere an die Kantone, aber auch an den Bund. Im Zentrum stehen dabei verschiedene Strategien, damit alle Personen, die mit Kindern zu tun haben, diese Rechte kennen und anwenden.

Information und Sensibilisierung fortsetzen

In seinem Bericht nimmt der Bundesrat lediglich zu den Empfehlungen der SKMR Stellung, die den Bund betreffen. Dabei kommt er zum Schluss, dass die Partizipationsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen sowohl bei den Gesetzgebungsarbeiten auf Bundesebene wie auch in den Gesetzen betreffend zivil- und strafrechtlichen Verfahren gewährleistet sind. Insofern sieht der Bundesrat keinen unmittelbaren gesetzlichen Handlungsbedarf. Verbesserungspotenzial sieht er jedoch bei der Information und der Sensibilisierung aller betroffenen Personen. Neue Strategien auf Bundesebene sind hierfür nicht erforderlich. Der Bundesrat wird die kantonalen Bemühungen in diesem Bereich im Rahmen seiner Kompetenz aber weiterhin unterstützen.

Zudem will der Bundesrat gestützt auf eine Empfehlung der SKMR prüfen, ob die geltende Regelung der fürsorgerischen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen deren besonderen Bedürfnissen ausreichend Rechnung trägt. Der Bundesrat hat daher das EJPD mit einer Evaluation zu dieser spezifischen Frage beauftragt. Die Resultate sollen bis Ende 2024 vorliegen.


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