Mehr Sicherheit durch Verknüpfung von Informationssystemen

Bern, 02.09.2020 - Mit der am 2. September 2020 verabschiedeten Botschaft an das Parlament will der Bundesrat die Sicherheit in der Schweiz verstärken und die Migrationssteuerung verbessern. Polizei-, Grenzkontroll- und Migrationsbehörden greifen europaweit auf zahlreiche Informationssysteme zu. Noch muss aber jedes System separat abgefragt werden. Mit der sogenannten Interoperabilität werden die Informationssysteme künftig vernetzt. So können die Informationen effizienter und gezielter genutzt werden. Für die zuständigen Behörden wird es damit beispielsweise einfacher, Personen zu identifizieren, die falsche Angaben zu ihrer Identität machen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit der Interoperabilität sollen europaweite Informationssysteme vernetzt werden. So können die vorhandenen Informationen effizienter und gezielter genutzt werden.
  • Dies verstärkt die Sicherheit in der Schweiz sowie im Schengen-Raum und verbessert die Migrationssteuerung.
  • Es werden dabei keine zusätzlichen Daten erhoben, und auch die Zugriffsrechte der zuständigen Behörden zu den Informationssystemen werden nicht geändert.

Kriminelle Netzwerke sind in Europa über Grenzen hinweg aktiv, so etwa beim Drogenhandel, in der organisierten Kriminalität oder beim Menschenhandel. Die Antwort auf transnationale Kriminalität ist eine verstärkte Kooperation der Sicherheitsbehörden. Deshalb muss sichergestellt sein, dass Polizei-, Grenzkontroll- und Migrationsbehörden im Schengen-Raum jederzeit Zugriff auf die notwendigen Informationen aus allen anderen Schengen-Staaten haben.

Mehr Sicherheit in der Schweiz

Mit der Interoperabilität wird es künftig auch für die Schweizer Behörden möglich sein, über ein gemeinsames, europaweites Suchportal alle relevanten Daten in allen Schengen-Informationssystemen gleichzeitig miteinander abzugleichen. Es werden dafür keine zusätzlichen Daten erhoben und auch die Zugriffsrechte der zuständigen Behörden zu den Informationssystemen werden nicht geändert. Die Interoperabilität verstärkt die Sicherheit in der Schweiz wie auch im Schengen-Raum und dient insbesondere der Terrorismusbekämpfung.

Verknüpfung der Informationssysteme

Heute nutzen die Polizei-, Grenzkontroll- und Migrationsbehörden der Schengen-Staaten eine Vielzahl von Informationssystemen: Das Schengener Informationssystem (SIS) enthält unter anderem Informationen zu Personen, nach denen gefahndet wird oder die vermisst werden. Im Visa-Informationssystem (VIS) werden Informationen zu Visa gespeichert, die von den Schengen-Mitgliedstaaten ausgestellt worden sind. In der Eurodac-Datenbank werden die Fingerabdrücke aller Asylsuchenden und von illegal in den Schengen-Raum eingereisten Personen gespeichert. Dazu kommen in den nächsten Jahren das Einreise-Ausreisesystem (EES), mit dem Ein- und Ausreisen von Drittstaatenangehören in den Schengen-Raum gespeichert werden sowie das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS), in welchem künftig Angaben zu Einreisebewilligungen für Drittstaatenangehörige, die kein Visum benötigen, verzeichnet werden.

Mit der Interoperabilität werden die verschiedenen Informationssysteme zusammen verknüpft. Damit können die vorhandenen Informationen mit einer einzigen Anfrage effizient und gezielt abgefragt werden. So können beispielsweise Personen eindeutig identifiziert werden, selbst wenn sie in den verschiedenen Systemen unter falschen Identitäten verzeichnet sind oder Mehrfachidentitäten verwenden. Heute könnten Personen, gegen welche die Schweiz eine Einreisesperre verhängt hat und die in ihr Herkunftsland zurückgeschickt worden sind, mit einer falschen Identität wieder in den Schengen-Raum einreisen, obschon die Einreisesperre im SIS ausgeschrieben worden ist. Die dort gespeicherten Fingerabdrücke können derzeit nicht mit denjenigen im VIS abgeglichen werden. Mit der Verknüpfung der verschiedenen Systeme werden solche Mehrfachidentitäten einfacher erkannt.

Die Kosten für dieses Projekt belaufen sich auf 21 Millionen Franken. Sie sind Bestandteil eines Verpflichtungskredits für verschiedene aktuelle Vorhaben zur Weiterentwicklung von Informationssystemen des Schengen/Dublin-Besitzstands. Die Botschaft zum Verpflichtungskredit wurde am 11. Juni 2020 vom Parlament gutgeheissen. Um die Interoperabilität umzusetzen, sind Gesetzesanpassungen notwendig. Das Parlament wird voraussichtlich in der Wintersession 2020 und in der Frühjahrssession 2021 über die Botschaft zur Umsetzung der Interoperabilität beraten, die der Bundesrat nun verabschiedet hat.


Adresse für Rückfragen

Kommunikation fedpol, T +41 58 463 13 10



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Bundesamt für Polizei
http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home.html

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
https://www.bazg.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-80255.html