Der Bundesrat ernennt Sabine D’Amelio-Favez zur Direktorin der Eidgenössischen Finanzverwaltung

Bern, 26.08.2020 - Der Bundesrat hat am 26. August 2020 Frau Sabine D’Amelio-Favez zur neuen Direktorin der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) ernannt. Sie tritt per 1. Februar 2021 die Nachfolge von Serge Gaillard an, dessen Arbeitsverhältnis über sein ordentliches Pensionsalter hinaus bis am 31. Januar 2021 andauert.

Sabine D’Amelio-Favez ging aus dem ordentlichen Bewerbungsprozess als diejenige Kandidatin hervor, die den gestellten Anforderungen am besten entsprach und wurde deshalb vom Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) dem Bundesrat zur Wahl vorgeschlagen.

Frau D’Amelio-Favez, zurzeit Vizedirektorin und Leiterin Rechtsdienst der EFV, ist französischer und deutscher Muttersprache und studierte an der Universität Fribourg Rechtswissenschaften. 2001 erwarb sie das Rechtsanwaltspatent im Kanton Bern. Sie verfügt zudem über eine Weiterbildung im betriebswirtschaftlichen Bereich. Vor ihrer Tätigkeit bei der EFV war Sabine D’Amelio-Favez als Referentin im Sekretariat der Wettbewerbskommission und danach als Stv. Leiterin Recht & Internationales sowie Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung bei der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde tätig.

In ihrer aktuellen Funktion ist Sabine D’Amelio-Favez unter anderem verantwortlich für die Regulierung und Rechtsanwendung in den Bereichen des Finanzhaushalts-, des Währungs- und Nationalbank- sowie des Subventions- und Gebührenrechts. In ihren Zuständigkeitsbereich gehört auch die Erarbeitung und Anwendung der Grundsätze zur Steuerung der Bundesunternehmen. Zudem koordiniert sie das Risikomanagement und die Versicherungspolitik in der Bundesverwaltung. Im Zusammenhang mit den Massnahmen zur Bewältigung der Covid-19-Krise, insbesondere der Liquiditätshilfen an Unternehmen, hat Sabine D’Amelio-Favez bei der Erarbeitung des Notrechts und bei Verhandlungen massgeblich zu deren Erfolg beigetragen.

Aus Sicht des EFD wird mit Sabine D’Amelio-Favez die Leitung der EFV einer Person übertragen, die durch ihre Kompetenzen und bisherige Tätigkeit bestens mit den Herausforderungen eines Querschnittsamts und mit allen wichtigen Themen und relevanten Dossiers vertraut ist. Als lösungsorientierte Juristin mit finanzpolitischer und betriebswirtschaftlicher Expertise, einem ausgeprägt vernetzten Denken und einer ganzheitlichen Sichtweise bringt sie alle Voraussetzungen mit, um die vielseitigen Aufgaben der EFV bewältigen zu können.

Zu ihren künftigen Aufgaben gehören das Führen der Verwaltungseinheit EFV in personeller, organisatorischer und administrativer Hinsicht, die Erarbeitung des Voranschlags, des Finanzplans und der Rechnung zuhanden des Bundesrats, und die Beurteilung der ausgabenwirksamen Vorhaben aller Departemente. Weiter umfasst der Tätigkeitsbereich die Entwicklung von finanzpolitischen Konzepten, den bundesstaatlichen Finanzausgleich und die Sicherstellung der Mittelbeschaffung sowie die Vermögens- und Schuldenverwaltung ebenso wie die Erarbeitung und den Vollzug der Rechtserlasse in den Bereichen des Haushalts- und Kreditrechts.


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