Strukturelle Reformen: Gesetzesänderungen für sechs Massnahmen

Bern, 26.08.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. August 2020 die Botschaft zum Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts verabschiedet. Damit setzt er seine Bestrebungen fort, mit Optimierungen einen effizienten und effektiven Mitteleinsatz im Bundeshaushalt zu gewährleisten. Zahlreiche Massnahmen konnten bereits ohne Gesetzesänderung angegangen werden. Mit dieser Vorlage unterbreitet er dem Parlament sechs Vorhaben, die Gesetzesänderungen erfordern. Die gewichtigste Anpassung betrifft den Bahninfrastrukturfonds (BIF).

Der Bundesrat hat den gesetzlichen Auftrag, die Aufgaben des Bundes, deren Erfüllung und die Organisation der Bundesverwaltung regelmässig zu überprüfen. Im Sommer 2018 verabschiedete er ein Massnahmenpaket, mit dem die Effizienz gesteigert und Ausgabenbindungen gelockert werden sollen. Im September 2019 hat er die Vernehmlassung zu den vorliegenden Massnahmen eröffnet. Die Vorlage ist insgesamt auf breite Zustimmung gestossen. Deshalb unterbreitet er dem Parlament nun die vorliegende Botschaft.

Neben Massnahmen zur Effizienzsteigerung im Hoch- und Tiefbau, in der Informatik und bei den Publikationen, mit denen Einsparungen von rund 50 Millionen Franken pro Jahr erzielt wurden, umfasste das Paket 36 weitere konkrete Vorhaben oder Prüfaufträge. Für die grosse Mehrzahl dieser Massnahmen besteht kein Gesetzgebungsbedarf. Im Rahmen der vorliegenden Botschaft geht der Bundesrat sechs Vorhaben an, die eine Änderung von Bundesgesetzen erfordern:

  1. Änderung der Indexierung der Einlagen in den BIF
  2. Einführung von Pauschalen bei der Berechnung der Kostenbeteiligung für die Post- und Fernmeldeüberwachung
  3. Neuregelung der Finanzierung der amtlichen Vermessung
  4. Verpflichtung der für Subventionen zuständigen Behörden (Subventionsbehörden) zur Erstellung von schriftlichen Prüfkonzepten
  5. Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Veranlagung der Tabaksteuer nach Ermessen
  6. Aufhebung von Gesetzesgrundlagen für die Gewährung von Bürgschaften in der Kultur- und Umweltpolitik
Die Massnahmen werden den Bundeshaushalt insgesamt entlasten. Das Ausmass der Entlastung ist indessen offen, da sie stark von der Entwicklung der Teuerung abhängt: So soll die Einlage in den BIF neu so ausgestaltet werden, dass sie nicht schneller wächst als die Einnahmen des Bundes. Für die Indexierung der Einlagen des Bundes und der Kantone in den BIF wird deshalb neu die Teuerung nach dem Landesindex für Konsumentenpreise (LIK) und nicht mehr der Bahnbau-Teuerungsindex (BTI) verwendet. Traditionsgemäss entwickelt sich der BTI schneller als der LIK. Allerdings hat sich die Wachstumsdifferenz in jüngster Zeit verkleinert.

Der Bundesrat hatte im Vorfeld bewusst darauf verzichtet, ein Sparziel zu formulieren. Die strukturellen Reformen dienen nicht der kurzfristigen Entlastung des Bundeshaushalts. Ziel ist vielmehr, durch eine optimierte Aufgabenerfüllung einen effizienten und effektiven Mitteleinsatz zu gewährleisten und so mittel- und langfristig Spielraum zur Bewältigung prioritärer Bundesaufgaben zu schaffen.

Der Bundesrat wird jährlich in der Botschaft zur Staatsrechnung über den Stand der Umsetzung der strukturellen Reformen berichten.


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