Strukturelle Reformen: Gesetzesänderungen für sechs Massnahmen
Bern, 26.8.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. August 2020 die Botschaft zum Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts verabschiedet. Damit setzt er seine Bestrebungen fort, mit Optimierungen einen effizienten und effektiven Mitteleinsatz im Bundeshaushalt zu gewährleisten. Zahlreiche Massnahmen konnten bereits ohne Gesetzesänderung angegangen werden. Mit dieser Vorlage unterbreitet er dem Parlament sechs Vorhaben, die Gesetzesänderungen erfordern. Die gewichtigste Anpassung betrifft den Bahninfrastrukturfonds (BIF).