Bundesrat verabschiedet Botschaften zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit Bahrain und zu den Änderungen des DBA mit Kuwait

Bern, 26.08.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. August 2020 die Botschaften zu einem neuen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Bahrain und zum Änderungsprotokoll des DBA mit Kuwait verabschiedet.

Das neue DBA auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit Bahrain bringt Verbesserungen für grenzüberschreitende Investitionen. Es enthält ferner eine Amtshilfebestimmung gemäss dem internationalen Standard zum Informationsaustausch auf Ersuchen und setzt auch die Mindeststandards gemäss dem BEPS-Projekt ("Base Erosion and Profit Shifting") der OECD/G20 um. Dazu gehört insbesondere auch eine Bestimmung zur Verhinderung von Missbräuchen.

Das Änderungsprotokoll zum DBA auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen mit Kuwait bringt ebenfalls wesentliche Verbesserungen für grenzüberschreitende Investitionen. Zudem verbessert es durch eine Schiedsklausel den Streitbeilegungsmechanismus und enthält wesentliche Teile der Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen.

Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss des DBA und des Änderungsprotokolls begrüsst. Bevor das DBA und das Änderungsprotokoll in Kraft treten können, müssen sie von den gesetzgebenden Organen der betreffenden Länder genehmigt werden.


Adresse für Rückfragen

Medienanfragen:
Anne Césard, Kommunikation,
Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel.+41 58 462 62 91, anne.cesard@sif.admin.ch

Fachauskünfte:
Sektion Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung, SIF
Tel. +41 58 462 71 29, dba@sif.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Staatssekretariat für internationale Finanzfragen
http://www.sif.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-80180.html