Der Bundesrat lehnt die Initiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» ab

Bern, 26.08.2020 - An seiner Sitzung vom 26. August 2020 hat der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)» ans Parlament überwiesen. Der Bundesrat setzt sich für einen verstärkten Jugendschutz ein und begrüsst eine Einschränkung der Werbung für Tabakprodukte. Er bevorzugt jedoch die Einführung solcher Massnahmen im Rahmen des Entwurfs zum Tabakproduktegesetz, der sich zurzeit in der parlamentarischen Beratung befindet. Daher beantragt der Bundesrat dem Parlament, die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.

Der Bundesrat teilt das Anliegen der Initiantinnen und Initianten, die Bevölkerung und insbesondere die Jugendlichen vor den schädlichen Wirkungen des Tabakkonsums zu schützen. Der Entwurf zum Tabakproduktegesetz (TabPG) befindet sich zurzeit in der parlamentarischen Beratung. Der Bundesrat bevorzugt eine Einführung neuer Einschränkungen in diesem Rahmen und setzt sich dafür ein. Unter den gegebenen Umständen erachtet er die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags als nicht erforderlich.

Die im September 2019 eingereichte Initiative verlangt von Bund und Kantonen die Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Sie fordert ein Verbot jeder Art von Werbung für Tabakprodukte, die Kinder und Jugendliche erreicht. Auch die Verkaufsförderung für solche Produkte sowie das Sponsoring von Veranstaltungen durch die Tabakindustrie sollten nicht mehr gestattet sein. Werbung, die sich ausschliesslich an Erwachsene richtet, wäre weiterhin möglich.

In den parlamentarischen Debatten zum zweiten Entwurf des TabPG hat der Ständerat entschieden, den Jugendschutz zu verbessern. Er hat vorgeschlagen, weiter zu gehen als das geltende Recht und den Entwurf durch zusätzliche Werbebeschränkungen zu ergänzen. Damit würde die Schweiz die Mindestanforderungen der WHO-Rahmenkonvention zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) erfüllen, deren Ratifikation ein Ziel des Bundesrates ist.


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