Todesurteil gegen den ehemaligen irakischen Präsidenten Saddam Hussein

Bern, 05.11.2006 - Das EDA nimmt Kenntnis vom Urteil gegen den ehemaligen irakischen Präsidenten Saddam Hussein und weitere Angeschuldigte, welches das Sondertribunal für die Verbrechen des alten Regimes in Bagdad am Sonntag, 5. November verkündet hat. Das EDA begrüsst, dass der Prozess in erster Instanz trotz der Schwierigkeiten geführt und abschlossen werden konnte.

Sofern es keine internationale Rechtsbestimmung gibt, welche die Schaffung eines internationalen Gerichts zur Aburteilung von Verbrechen der ehemaligen irakischen Diktatur verlangt, obliegt es der irakischen Justiz, die notwendigen strafrechtlichen Prozeduren anzuwenden.

Dieser Prozess gegen den ehemaligen irakischen Präsidenten Saddam Hussein und weitere Angeschuldigte war für die Richter des Sondertribunals für die Verbrechen des alten Regimes wie für die Verteidiger der Angeschuldigten eine grosse Herausforderung, die von ihnen viel Mut und persönlichen Einsatz verlangte. Drei wurden grausam ermordet.

Der ehemalige irakische Präsident Saddam Hussein hat für seine schwere Taten eine harte Strafe verdient. Die Höchststrafe ist im irakischen Strafrecht die Todesstrafe.

Für die Schweiz ist die Todesstrafe auch bei schwersten Verbrechen nicht vertretbar. Die Schweiz kennt die Todesstrafe nicht. In der Verfassung von 1999 ist sie explizit verboten. Diesem Grundsatz folgend, engagiert sich die Schweiz in allen internationalen Foren ebenso wie in ihrer bilateralen Diplomatie für die Abschaffung der Todesstrafe. Dieser Grundsatz gilt auch im Falle von Herrn Saddam Hussein.

Die Schweiz hofft, dass die Prozesse gegen die ehemaligen Verantwortlichen der irakischen Diktatur einen Beitrag zur Bewältigung der Vergangenheit und zur Entstehung eines Rechtsstaates im Irak leisten werden. Das EDA ist weiterhin höchst besorgt über die dramatische Sicherheitslage in Irak.


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