Die Schweiz bestreitet alle in einer ICSID- Schiedsklage gegen sie erhobenen Forderungen

Bern, 20.08.2020 - Am 17. August 2020 wurde vom Internationalen Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) in Washington D.C. eine Klage gegen die Schweiz registriert. Der Ursprung dieser Klage datiert auf den 29. Mai 2020, als eine juristische Person mit Sitz auf den Seychellen, die von einem Schweizer Staatsbürger kontrolliert wird, beim ICSID eine Schiedsklage eingereicht hatte. Dies gestützt auf das bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Ungarn (ISA Schweiz-Ungarn).

Der Kläger macht geltend, als Beauftragter von drei italienischen Staatsangehörigen zu agieren, die angeblich aufgrund des dringlichen Bundesbeschlusses vom 6. Oktober 1989 über eine Sperrfrist für die Veräusserung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke Verluste erlitten haben. Der Kläger bringt vor, dass die Schweiz mit dem Erlass des Bundesbeschlusses ihre internationalen Verpflichtungen verletzt habe und verlangt eine Entschädigung in der Höhe von CHF 300 Millionen zuzüglich Zinsen. Gemäss dem Kläger soll gestützt auf die Meistbegünstigungsklausel des Niederlassungs- und Konsularvertrags zwischen der Schweiz und Italien von 1868 das ISA Schweiz-Ungarn zur Anwendung gelangen. Die Schweiz ist der Ansicht, dass die Ansprüche des Klägers keine Investitionsansprüche sind und dass der Kläger zudem nicht berechtigt ist, sich auf die Meistbegünstigungsklausel zu berufen, um ein Schiedsverfahren gemäss dem ISA Schweiz-Ungarn einzuleiten. Die Schweiz bestreitet schliesslich, in irgendeiner Weise gegen den Niederlassungs- und Konsularvertrag mit Italien verstossen zu haben.

Die juristische Person mit Sitz auf den Seychellen und der Schweizer Staatsbürger, der diese juristische Person kontrolliert, haben bereits vor verschiedenen Instanzen in der Schweiz und im Ausland Klagen gegen die Schweiz erhoben. Alle diese Klagen wurden abgewiesen.

Die Schweiz weist alle Forderungen, die der Kläger in der Schiedsklage geltend macht, zurück. Als nächster Schritt wird ein Schiedsgericht eingesetzt, das den Fall beurteilen wird.


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