Bund und Kantone setzen Massnahmen zur Förderung der inländischen Arbeitskräfte um

Bern-Wabern, 13.08.2020 - Der Bundesrat hat im Mai 2019 eine Reihe von zusätzlichen Massnahmen beschlossen, um die Chancen inländischer Arbeitskräfte auf dem Arbeitsmarkt zu stärken. Am 12. August 2020 haben sich die zuständigen Bundesstellen, die Kantone und die Sozialpartner über den Stand der Umsetzung vor dem Hintergrund der Coronakrise ausgetauscht.

Der Bundesrat will sicherstellen, dass Schweizer Unternehmen möglichst viele Arbeitskräfte in der Schweiz rekrutieren. Deshalb hat er im Mai 2019 ein Massnahmenpaket zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials beschlossen. Die sieben Massnahmen zielen darauf ab, dass die inländischen Arbeitskräfte konkurrenzfähig bleiben, schwer vermittelbare Stellensuchende den Schritt in den Arbeitsmarkt schaffen und in der Schweiz lebende Ausländer besser in diesen integriert werden. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Personen, die über 50 Jahre alt sind. Durch die Coronakrise dürfte der Druck auf dem Arbeitsmarkt in den nächsten Monaten steigen. Umso wichtiger ist es, die inländischen Arbeitskräfte so zu unterstützen, dass diese im Falle eines Arbeitsplatzverlustes so rasch wie möglich wieder eine Stelle finden.

Corona verzögert die Umsetzung einzelner Projekte

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und das Staatssekretariat für Migration (SEM) setzen die Massnahmen in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Sozialpartnern um. Bei einem Teil der Massnahmen erfolgt die Umsetzung plangemäss, bei einigen Projekten wird sie durch die hohe Belastung der Kantone und die Verschiebung der Prioritäten der Vollzugsstellen während der Coronakrise verzögert. Wo nötig, wird die Laufzeit dieser Projekte verlängert, damit die Projektziele erreicht werden können. Diese Verlängerung führt zu keinen zusätzlichen Kosten.

Vier Massnahmen werden in den Bereichen Vermittlung sowie Aus- und Weiterbildung umgesetzt. Neben einer kostenlosen Standortbestimmung, Potenzialanalyse und Laufbahnberatung für Erwachsene über 40 Jahre sollen Aus- und Weiterbildungen konsequenter angerechnet werden können als heute. Zudem soll schwer vermittelbaren, älteren Arbeitslosen die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt mittels eines mehrjährigen Impulsprogramms ermöglicht werden. Damit wird das Beratungsangebot der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren für ältere Personen ausgebaut und verbessert. Schliesslich sollen Personen über 50 Jahre, die von der Aussteuerung bedroht oder bereits ausgesteuert sind, von einem Job-Coach begleitet werden, damit sie den Einstieg in den Arbeitsmarkt wieder schaffen.

Erfolgreiche Integrationsvorlehre wird ausgebaut

Zwei weitere Massnahmen zielen darauf ab, dass bereits in der Schweiz anwesende Ausländer besser in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Mit der Ausweitung der erfolgreichen Integrationsvorlehre für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen auf weitere Zielgruppen wie spät zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene ausserhalb des Asylbereichs werden junge Menschen gezielt auf eine Berufslehre vorbereitet. Darüber hinaus soll schwer vermittelbaren Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen die Eingliederung in den Arbeitsmarkt mit finanziellen Zuschüssen erleichtert werden. Diese sollen im Rahmen eines Pilotprogrammes eine Integration «on the job» ermöglichen.

Zudem hat das Parlament in der Sommersession 2020 dem Vorschlag des Bundesrates zugestimmt, dass ausgesteuerte Personen über 60 Jahre, die lange gearbeitet haben und wenig Vermögen besitzen, eine existenzsichernde Überbrückungsleistung bis zur Pensionierung erhalten, wenn eine Wiedereingliederung trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist.


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Staatssekretariat für Wirtschaft
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