WEKO-Untersuchung gegen Tabakherstellerin

Bern, 18.08.2020 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat eine Untersuchung gegen eine Herstellerin von Tabakprodukten eröffnet. Diese hat mutmasslich Importe von Tabakprodukten in die Schweiz behindert.

Der WEKO liegen Anhaltspunkte vor, dass zwischen einer deutschen Herstellerin von Tabakprodukten und einigen Vertriebspartnern in verschiedenen Ländern ausserhalb der Schweiz vertragliche Exportverbote bestanden. Diese Verbote behinderten allenfalls Parallel- und Direktimporte von Tabakprodukten in die Schweiz. Im Rahmen der Untersuchung prüft die WEKO, ob die Exportverbote unzulässige vertikale Gebietsschutzabreden im Sinne des Kartellgesetzes darstellen.


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