Im Ausland erbrachte private Sicherheitsdienstleistungen: Knapp 500 Meldungen im Jahr 2019

Bern, 12.08.2020 - Im Jahr 2019 sind beim Bund 478 Meldungen von Firmen eingegangen, die von der Schweiz aus private Sicherheitsdienstleistungen im Ausland erbringen wollten. Dies ergibt der Tätigkeitsbericht über die Umsetzung des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten Privaten Sicherheitsdienstleistungen. In 26 Fällen hat die zuständige Behörde Prüfverfahren eingeleitet. Der Bundesrat nahm an seiner Sitzung vom 12. August 2020 vom Bericht Kenntnis.

Wenn ein Unternehmen von der Schweiz aus private Sicherheitsdienstleistungen anbieten will, muss es diese vorgängig der zuständigen Behörde des Bundes melden. Dies schreibt das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsleistungen (BPS) vor, das seit 1. September 2015 in Kraft ist. Für die Umsetzung des Gesetzes ist die Sektion Exportkontrolle und private Sicherheitsdienste (SEPS) der Politischen Direktion des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) verantwortlich. Im Jahr 2019 gingen bei der SEPS 478 Meldungen ein. Sie betrafen hauptsächlich drei Gruppen von Tätigkeiten: Personenschutz und Bewachung von Gütern und Liegenschaften in einem komplexen Umfeld, private nachrichtendienstliche Tätigkeiten und Unterstützung von Streit- oder Sicherheitskräften. Über die Hälfte der gemeldeten Tätigkeiten wurden in Nordafrika, im Nahen Osten sowie in Europa und Zentralasien ausgeübt, schreibt die SEPS in dem 4. Tätigkeitsbericht. 
Die SEPS hat 26 Prüfverfahren eingeleitet. In 23 Fällen konnte die gemeldete Tätigkeit ausgeübt werden. In einem Fall wurde die Meldung seitens des Unternehmens zurückgezogen. Zwei Fälle waren am Ende des Berichtszeitraums noch pendent. Zwei Verbote wurden für im Jahr 2018 gemeldete Tätigkeiten ausgesprochen.

Keine Kenntnis hat die SEPS von privaten Sicherheitsdienstleistungen erhalten, die zu unmittelbaren Teilnahmen an Feindseligkeiten oder zu schweren Menschenrechtsverletzungen führen könnten. Solche Aktivitäten sind gemäss dem BPS verboten.

Eine weitere wichtige Tätigkeit neben der Bearbeitung der Meldungen war die kontinuierliche Information und Sensibilisierung von Unternehmen, die vom Gesetz tangiert sein könnten. Die von der zuständigen Behörde geleistete Informations- und Sensibilisierungsarbeit wurde auf weitere Unternehmen ausgedehnt und trug ausserdem dazu bei, das Bewusstsein der Unternehmen bezüglich der Pflichten gemäss BPS zu stärken.

Mehr Kohärenz bei Verbots- und Bewilligungskriterien

Eine am 21. Februar 2019 von dem EDA und dem WBF eingesetzte Interdepartementale Arbeitsgruppe (IDAG) hat den Auftrag erhalten, die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Verbots- bzw. Bewilligungskriterien gemäss BPS, Kriegsmaterialgesetz (KMG) und Güterkontrollgesetz (GKG) zu analysieren, den vorhandenen Handlungsspielraum zu ermitteln und konkrete Lösungsvorschläge für eine bessere Kohärenz zwischen den verschiedenen Gesetzgrundlagen zu formulieren. Die von der IDAG BPS/KMG/GKG vorgeschlagenen Lösungen umfassen die Möglichkeit einer Änderung des BPS und der entsprechenden Verordnung sowie eine Anpassung und Harmonisierung bei der gesetzlichen Auslegung.

Im Berichtsjahr wurden mehrere parlamentarische Vorstösse zu den Kriterien zur Umsetzung des BPS eingereicht und in den zuständigen parlamentarischen Kommissionen behandelt.  Aufgrund der Arbeiten der IDAG BPS/KMG/GKG, der parlamentarischen Vorstösse und der Diskussionen im Parlament über die Auslegung und Umsetzung des BPS werden im Jahr 2020 gewisse Aspekte des BPS präzisiert.

Standards für private Sicherheitsfirmen

Auf internationaler Ebene beteiligte sich die Behörde am Dialog über Standards für private Sicherheitsfirmen und über die Mechanismen zur Kontrolle ihrer Aktivitäten. Besonders erwähnenswert ist der Besuch der Arbeitsgruppe der UNO über den Einsatz von Söldnern als Mittel zur Verletzung der Menschenrechte und zur Behinderung der Ausübung des Selbstbestimmungsrechts der Völker vom 13. bis 17. Mai 2019 in der Schweiz. Ziel des Besuchs der Arbeitsgruppe war es, Informationen über die schweizerische Gesetzgebung und über die von der Schweiz im Bereich der privaten Sicherheitsdienste getroffenen Massnahmen zu sammeln.

In ihrem Bericht zieht die zuständige Behörde eine positive Bilanz ihrer Aktivitäten des Jahres 2019. Die Bedeutung des mit dem neuen Gesetz geschaffenen Kontrollmechanismus wird international immer breiter anerkannt. Der Bericht kann auf der Website des EDA eingesehen werden.


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