NKVF: Bericht über die Überwachung der zwangsweisen Rückführungen auf dem Luftweg

Bern, 21.07.2020 - In ihrem heute veröffentlichten Bericht publiziert die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKFV) ihre Empfehlungen zu den 34 polizeilichen Zufüh-rungen und den 34 zwangsweisen Rückführungen auf dem Luftweg, welche sie von April 2019 bis März 2020 begleitet hat. Die Kommission stellte insgesamt im Bereich der Anwendung polizeilichen Zwangs eine zufriedenstellende Entwick-lung fest. Bestimmte polizeiliche Vorgehensweisen beurteilt sie jedoch weiter-hin als problematisch. Ausserdem zieht die Kommission in ihrem Bericht Bilanz über ein Pilotprojekt zum Monitoring der Übergabe der Rückzuführenden an die Behörden im Zielstaat.

Problematische Einzelfälle im Rahmen der polizeilichen Praxis

Die Kommission begrüsst den regelmässig beobachteten Verzicht auf die präventive Fesselung, insbesondere im Rahmen der Zuführung. Nichtsdestotrotz bedarf es hinsichtlich der z.T. immer noch systematisch zur Anwendung kommenden Teilfesselung während der Zuführung und der Bodenorganisation am Flughafen weiterer Anstrengungen. Sie empfiehlt weiterhin, Fesselungen nur bei vorliegenden konkreten Anzeichen von Selbst- oder Fremdgefährdung anzuwenden. Als besonders problematisch beurteilt die Kommission die in einzelnen Kantonen beobachteten Grosseinsätze von Polizistinnen und Polizisten im Rahmen der Anhaltung und Zuführung von Familien mit Minderjährigen.

Monitoring der Übergabe der Rückzuführenden an die Behörden im Zielstaat

Aufgrund des Prinzips der nationalen Souveränität in jedem Staat ist der Handlungsspielraum der Kommission hinsichtlich der Beobachtung der Bedingungen bei Ankunft im Zielstaat der Rückzuführenden beschränkt. Im Jahr 2019 lancierte die Kommission mit ihrem kosovarischen Partnergremium, der kosovarischen Ombudsstelle, ein Pilotprojekt. Sie schloss mit ihr eine Vereinbarung für eine gemeinsame Kooperation im Bereich des Monitorings der Rückführungen auf dem Luftweg. Durch die Zusammenarbeit soll im Rahmen der zwangsweisen Rückführungen nach Kosovo eine wirksame Überwachung der Aufnahmebedingungen und der Situation der rückgeführten Personen bei ihrer Ankunft sichergestellt werden. Ein Jahr nach Beginn des Pilotprojekts zieht die Kommission eine positive Bilanz: Die Zusammenarbeit erlaubt es zweifellos, eine Lücke im System zum Monitoring der Rückführungen zu schliessen.


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Geschäftsführerin NKVF
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Nationale Kommission zur Verhütung von Folter
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