BAZL erteilt Swiss European Air Lines Betriebsbewilligung

Bern, 28.10.2005 - Die Swiss-Tochtergesellschaft Swiss European Air Lines erfüllt alle Anforderungen für den Erhalt einer Betriebsbewilligung. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat der Gesell-schaft deshalb per 1. November 2005 die Betriebsbewilligung erteilt.

Jede Schweizer Fluggesellschaft, welche gewerbsmässige Beförderungen von Personen durchführen will, benötigt eine Betriebsbewilligung des BAZL. In ihrem Gesuch muss die Fluggesellschaft den Nachweis erbringen, dass sie über die erforderlichen operationellen und technischen Voraussetzungen sowie über die für den Betrieb notwendigen finanziellen Mittel verfügt. Ferner hat sie Demonstrationsflüge im Simulator und in der Realität zu absolvieren.
Die Swiss will den Regionalverkehr künftig durch eine eigenständige Tochtergesellschaft abwickeln. Sie hatte deshalb im August beim BAZL das Gesuch für eine Betriebsbewilligung für das Unternehmen Swiss European Air Lines eingereicht.
Die Prüfung der erforderlichen Unterlagen durch das BAZL und die Demonstrationsflüge haben ergeben, dass die Swiss European über die notwendigen Voraussetzungen für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb verfügt. Deshalb hat das BAZL ihr die Betriebsbewilligung per 1. November 2005 erteilt. Das Amt als zuständige Aufsichtsbehörde für die in der Schweiz ansässigen Fluggesellschaften wird im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit bei Swiss European ebenso regelmässig Inspektionen durchführen, wie es dies bei den anderen Inhabern einer Schweizer Betriebsbewilligung auch tut.


Herausgeber

Bundesamt für Zivilluftfahrt
http://www.bazl.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-798.html