Newsletter Büro für Konsumentenfragen 02/2020

Bern, 07.07.2020 - Anbei erhalten Sie den Newsletter des Büros für Konsumentenfragen.

Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen (EKK)

EKK on the move!
Mit der neuen Legislatur hat sich auch die Zusammensetzung der Mitglieder der Eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen (EKK) ziemlich stark verändert. Die neuen Kompetenzen bilden eine gute Ergänzung zu den Kompetenzen der bereits zuvor in der EKK tätigen Mitglieder. Die neuen Mitglieder bringen Verstärkung im Medizinbereich, beim Thema Digitalisierung sowie bei der Interaktion zwischen Mensch und Maschine. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass sowohl die Konsumentinnen und Konsumenten, als auch die Wirtschaft und die Wissenschaft ausgeglichen vertreten sind. An der Sitzung vom 30. Januar 2020 wurden die Stossrichtungen für diese Legislatur festgelegt. Die Digitalisierung und das Internet of Things gehören für die EKK genauso zu den Schwerpunktthemen, wie die Fragen des nachhaltigen und ökologischen Konsums (Trinkwasser, Pestizide, Rück¬verfolgbarkeit usw.) sowie das Thema Konsumentenschutz und Medizin. Bei diesen Themen wird natürlich gleichzeitig immer auch eine Verbesserung der Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten angestrebt, namentlich über den kollektiven Rechtsschutz und die aussergerichtliche Beilegung von Konsumentenstreitigkeiten.
All diese Schwerpunktthemen sollten sich bereits wenige Wochen später, beim Ausbruch der Covid-19-Krise, als zentral erweisen. Die Konsumentenrechte müssen an erster Stelle stehen. Es zeigte sich, dass die Konsumentinnen und Konsumenten bei der Annullierung von Reisen, der Schliessung ihres Fitnesszentrums, der Verlängerung anderer Abonnemente oder dem Aufschub finanzieller Verpflichtungen einen sehr schweren Stand hatten. Deshalb forderte die EKK die Wirtschaftsakteure auf, Lösungen auf breiter Basis zu verhandeln, bei denen die wirtschaftlichen Folgen annullierter Verträge nicht nur zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten gehen (Medienmitteilung vom 30. März 2020). Solidarität funktioniert nur, wenn das Risiko verteilt wird. Der Rückerstattungsanspruch für Flugtickets oder Reisen kann folglich nicht einfach in Form eines Gutscheins für künftige Dienstleistungen erfüllt werden, insbesondere, wenn hinter diesen Gutscheinen nicht ein Garantiefonds oder ein Mechanismus steht, der die Zahlung oder Rückerstattung kurz- oder mittelfristig garantiert. Solche kreativen Lösungen setzen jedoch voraus, dass sich alle beteiligten Parteien gemeinsam zu Gesprächen an einen Tisch setzen können. Das hat die Kommission seit Ende März 2020 empfohlen und sogar ihre Teilnahme an diesen Gesprächen angeboten. Die Fragen des Zinsaufschubs oder der Verjährung solcher Verträge steht ebenfalls auf der Liste der Anliegen, für die sich die EKK stark macht. So hat die Kommission an ihrer Sitzung vom 18. Juni 2020 eine Empfehlung mit Strategien verabschiedet, die in diese Richtung zielen.
Mit der SwissCovid App trat am Ende des Lockdowns dann der Aspekt der Digitalisierung in den Vordergrund. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Konsumentinnen und Konsumenten gut über die Vorteile und Risiken dieser Strategie informiert sind. Nur so lässt sich gewährleisten, dass die App auf freiwilliger Basis breit genutzt wird. Gleichzeitig braucht es Massnahmen, damit jede und jeder von diesem Schutzmechanismus des elektronischen Tracings profitieren kann. Gewisse Smartphones sind mit der App aber nicht kompatibel. Ausgeschlossen ist auch, wer nur ein «einfaches» Telefon besitzt. Die technischen Nutzungsmöglichkeiten der App müssen also unbedingt erweitert werden und parallel dazu ist eine gute Konsumenteninformation erforderlich, da sonst die Gefahr besteht, dass alle Bemühungen umsonst waren. Auch zu diesem Thema wird die EKK in naher Zukunft eine Empfehlung publizieren.
Schliesslich hat sich die EKK weiterhin mit Fragen im Bereich nachhaltiger Konsum und Umwelt beschäftigt und Stellungnahmen zum Energiegesetz, zum Stromversorgungsgesetz, zu verschiedenen Verordnungspaketen zu diesem Thema sowie zur parlamentarischen Initiative «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» verfasst.
Die neu zusammengesetzte Kommission war in den ersten Monaten dieses Jahres somit an vielen Fronten präsent: Neben den erwähnten Empfehlungen und Stellungnahmen hat sie auch einen Runden Tisch zum Thema kollektiver Rechtsschutz vorbereitet, der aufgrund der Corona-Pandemie aber verschoben werden musste und nun am 10. Dezember 2020 stattfindet (10.00−12.00 Uhr in Bern).

Für die Kommission 
Prof. Dr. Pascal Pichonnaz (Universität Freiburg), Präsident der EKK

Holzdeklaration

19. Juni 2020 – Anzeige der Suchresultate Holzdatenbank
Die vom BFK bereitgestellte Holzdatenbank ist über die letzten Jahre immer umfangreicher geworden. Bis heute sind über 1’700 wissenschaftliche Namen und über 12’000 Handelsnamen für weltweit, wirtschaftlich genutzte Holzarten hinterlegt. Die oft zahlreichen Suchresultate werden in alphabetischer Reihenfolge angezeigt. Um die Informationen zu den bei uns gebräuchlisten Holzarten schneller zu finden, werden diese neu zuerst angezeigt. 

Gut zu Wissen

Juni 2020 – Wegweiser Online-Shopping
Der Wegweiser Online-Shopping ist eine Dienstleistung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) und des Büros für Konsumentenfragen (BFK) zu Fragen rund um den E-Commerce. Die Inhalte des Wegweisers wurden im Juni dieses Jahres aktualisiert. Auf der Website des Wegweisers: www.e-commerce-guide.admin.ch finden sich wissenswerte Hinweise, Erklärungen und weiterführende Links zum Thema Online-Shopping.

27.05.2020 - Lebensmittelrecht: Neue Bestimmungen treten in Kraft
Der Bundesrat hat Anpassungen verschiedener lebensmittelrechtlicher Verordnungen gutgeheissen. Sie werden mit den in der EU geltenden Bestimmungen harmonisiert. Neu wird die Kennzeichnung «GVO-frei» für Lebensmittel tierischer Herkunft sowie ein neues Höchstmengenkonzept für Vitamine und Mineralstoffe eingeführt und die Hof- und Weidetötung ermöglicht. Die Änderungen treten am 1. Juli 2020 in Kraft. [GVO = gentechnisch veränderte Organismen]

Quelle und weitere Informationen: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-79260.html

20.05.2020 - Coronavirus: Befristeter Rechtsstillstand für die Reisebranche
Der Bundesrat hat einen befristeten Rechtsstillstand für die Reisebranche erlassen. Reisebüros können demnach für Rückzahlungen nach einer Reiseannullation bis zum 30. September 2020 nicht betrieben werden. Mit dieser gezielten Massnahme setzt der Bundesrat einen Auftrag des Parlaments um und trägt den besonderen, auch rechtlich bedingten Herausforderungen der Reisebüros Rechnung.

Quelle und weitere Informationen: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-79182.html 

13.05.2020 Bundesrat beschliesst grosszügigere Lösung bei Passagierrechten im öffentlichen Verkehr
Der Bundesrat hat die Verordnungen zur Vorlage «Organisation der Bahninfrastruktur» verabschiedet. Bei den Passagierrechten hat er aufgrund der Vernehmlassung eine grosszügigere Lösung beschlossen: Der Mindestbetrag, ab dem die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs den Passagieren bei Verspätungen eine Entschädigung zahlen müssen, beträgt fünf statt wie zuerst vorgesehen zehn Franken. Zudem verlangt der Bundesrat von der öV-Branche eine ausgewogene Lösung für Abonnementsbesitzer. Die neuen Passagierrechte gelten ab Anfang 2021.

Quelle und weitere Informationen: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-79095.html

12.05.2020 - Neue Geschichten aus dem digitalen Alltag
Die nationale Präventionskampagne zu den Gefahren im digitalen Alltag ist um zwölf neue Comic-Geschichten erweitert worden. Die fiktive Familie Webster sensibilisiert mit ihren Abenteuern die Bevölkerung für einen vernünftigen und sicheren Umgang mit den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT).
Die Comics sind in allen vier Landessprachen und in Englisch erschienen.

Quelle und weitere Informationen: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-79071.html

Ausgewählte konsumentenpolitische Ereignisse aus der EU:

30.04.2020 – Deutschland: Der Verbraucherzentrale Bundesverband nimmt Musterfeststellungsklage gegen VW wie geplant zurück
Wie in der Rahmenvereinbarung verabredet, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegenüber dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig die Rücknahme seiner Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen erklärt. Im Gegenzug wird die VW AG der Klagerücknahme zustimmen. Damit ist das Musterfeststellungsklageverfahren beendet. Im Rahmen von aussergerichtlichen Vergleichen erhalten nach Angaben des Autokonzerns mehr als 230.000 Verbraucherinnen und Verbraucher Entschädigungszahlungen von VW. Tausende weitere Fälle würden noch geprüft.

Quelle und weitere Informationen: https://www.vzbv.de/pressemitteilung/vzbv-nimmt-musterfeststellungsklage-gegen-vw-wie-geplant-zurueck

11.03.2020 - Neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft
Die Europäische Kommission hat einen neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft angenommen. Er ist der einer der wichtigsten Bausteine des europäischen «Grünen Deals» – Europas neuer Agenda für nachhaltiges Wachstum. Die geplanten Massnahmen sollen sich über den gesamten Lebenszyklus von Produkten erstrecken. Der neue Aktionsplan will die Wirtschaft auf eine grüne Zukunft vorbereiten, die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken und gleichzeitig die Umwelt schützen sowie neue Rechte für die Verbraucher einführen. Ziel des Aktionsplans ist es, den Konsum-Fussabdruck der EU zu verringern, den Anteil kreislauforientiert verwendeter Materialien in der EU in den kommenden zehn Jahren zu verdoppeln und zugleich das Wirtschaftswachstum anzukurbeln.

Für eine nachhaltige Produktpolitik wurde ein neuer Rahmen festgelegt, welcher folgende drei Bausteine umfasst:
- Massnahmen zur Produktgestaltung
- Massnahmen zur Stärkung der Position der Konsumenten
- Massnahmen für nachhaltigere Produktionsprozesse
Dank dieser Massnahmen werden die Konsumenten Zugang zu zuverlässigen Informationen im Hinblick auf die Reparierbarkeit und Haltbarkeit von Produkten erhalten, sodass sie ökologisch nachhaltige Entscheidungen treffen können. Die Konsumenten werden ein echtes „Recht auf Reparatur“ haben.

Quelle und weitere Informationen: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_420

20.05.2020 – Strategie «Vom Hof auf den Tisch»
Die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ stellt das Kernstück des Europäischen «Grünen Deals» dar. Sie soll das Klima, die Umwelt und die Artenvielfalt schützen und die ökologischen Landwirtschaft fördern. Ziele sind u.a. eine nachhaltige Lebensmittelproduktion, die Abhängigkeit von Pestiziden und antimikrobiellen Mitteln zu verringern und den übermäßigen Einsatz von Düngemitteln zu reduzieren. Die ökologische Landwirtschaft soll intensiviert werden. Auch die Verbesserung des Tierschutzes und das Rückgängigmachen des Verlusts der biologischen Vielfalt wird angestrebt. Im Rahmen dieser Strategie soll bis 2022 eine verbindliche Nährwertkennzeichnung für Lebensmittel vorgeschlagen werden.

Quelle und weitere Informationen: https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:ea0f9f73-9ab2-11ea-9d2d-01aa75ed71a1.0003.02/DOC_1&format=PDF


Adresse für Rückfragen

Büro für Konsumentenfragen
Tel. +41 58 462 20 21
E-Mail: bojan.tesic@bfk.admin.ch


Herausgeber

Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen
http://www.konsum.admin.ch/

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-79791.html