Erhöhung der Kinderabzüge: Bundesrat empfiehlt Annahme der Abstimmungsvorlage

Bern, 03.07.2020 - Am 27. September 2020 findet die Referendumsabstimmung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer statt. Der Bundesrat empfiehlt, die Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs und des Abzugs für die Drittbetreuung von Kindern anzunehmen.

Eltern sollen für die Drittbetreuung ihrer Kinder künftig bis zu 25'000 Franken pro Kind abziehen können, statt wie bisher 10'100 Franken. Diese Massnahme verbessert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und wirkt dem Fachkräftemangel in der Schweiz entgegen. Grob geschätzt könnte die Beschäftigung kurz- bis mittelfristig um rund 2'500 Vollzeitstellen steigen. Direkt kommt die Massnahme Familien zugute, deren Betreuungskosten den heutigen Abzug übersteigen. Kurzfristig führt dies zu Steuerausfällen von grob geschätzt 10 Millionen Franken pro Jahr. Dank der steigenden Beschäftigung wachsen die Steuereinnahmen mittelfristig an und kompensieren diese Steuerausfälle. Indirekt profitieren hiervon alle Bevölkerungsschichten.

Weiter soll der allgemeine Kinderabzug von 6'500 Franken auf 10'000 Franken pro Kind erhöht werden. Dieser Abzug entlastet Familien unabhängig von der Betreuungsform der Kinder und kommt allen knapp 60 Prozent der Familien zugute, die heute direkte Bundessteuern bezahlen. Mit der Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs kann die Familienarbeit angemessener honoriert werden. Diese Massnahme führt zu Steuerausfällen von geschätzten 370 Millionen Franken pro Jahr. Von den insgesamt geschätzten 380 Millionen Franken an Steuerausfällen entfallen rund 80 Millionen Franken auf die Kantone.

Bezogen auf das Steuerjahr 2021 dürften sich die Steuerausfälle aufgrund der Corona-Krise vorübergehend um schätzungsweise 50 bis 100 Millionen Franken verringern. Davon entfallen 10 bis 20 Millionen Franken auf die Kantone. Die Schätzungen beruhen auf Annahmen und sind mit hohen Unsicherheiten verbunden.


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