Coronavirus: Bundesrat erteilt Prüfaufträge im Zusammenhang mit Härtefällen

Bern, 01.07.2020 - Der Bundesrat hat sich am 1. Juli 2020 mit der Frage beschäftigt, ob es im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise mögliche Härtefälle gibt. Gestützt auf ein Aussprachepapier, das festlegt, anhand welcher Kriterien der Begriff des Härtefalls im Kontext der Coronakrise zu prüfen ist, erteilt der Bundesrat Prüfaufträge an das Bundesamt für Kultur BAK, das Bundesamt für Landwirtschaft BLW und das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO.

Während der Coronakrise hat der Bundesrat Massnahmen erlassen, die es erlaubt haben, Arbeitsplätze zu erhalten (Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung und Corona-Erwerbsausfallentschädigung) und Liquiditätsengpässe bei Unternehmen zu vermeiden (COVID-19-Kredit und COVID-19-Kredit-Plus). Diese auf Notrecht basierenden Massnahmen ergänzten das Netz der sozialen Sicherheit, das in normalen Zeiten greift. Trotz der schrittweisen Rückkehr zur Normalität seit Ende Mai 2020 sind gewisse Branchen der Meinung, die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen seien nicht ausreichend.

Ausgehend von diversen Kriterien, die eine Abgrenzung des Begriffs «Härtefall» im Kontext der Coronakrise ermöglichen, hält der Bundesrat eine vertiefte Prüfung der ihm unterbreiteten Fälle für angezeigt, um zu entscheiden, ob es in der Wirtschaft Härtefälle gibt. Diese Prüfung wird von den jeweils zuständigen Ämtern der Bundesverwaltung durchgeführt. Prüfaufträge gehen an das BAK, das BLW und das SECO.

Der Bundesrat erwartet die Ergebnisse dieser Prüfungen sowie Vorschläge für konkrete Massnahmen bis Ende August 2020. Gestützt darauf wird er entscheiden, ob effektiv Massnahmen ergriffen werden müssen.


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