Coronavirus: Bundesrat will Verluste im öffentlichen Verkehr und im Schienengüterverkehr abfedern

Bern, 01.07.2020 - Die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sowie des Schienengüterverkehrs haben in der Corona-Pandemie wegen der eingebrochenen Nachfrage grosse finanzielle Verluste erlitten. Diese können sie aus eigener Kraft nicht vollständig kompensieren. Der Bundesrat will deshalb durch verschiedene Massnahmen sicherstellen, dass die Unternehmen zahlungsfähig bleiben und das Transportangebot nicht eingeschränkt werden muss. Der Bundesrat sieht hierfür 800 Millionen Franken vor. Er hat an seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 die Vernehmlassung zu den erforderlichen Gesetzesanpassungen eröffnet. Diese dauert bis am 22. Juli.

Die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus haben den öffentlichen Verkehr (öV) und den Schienengüterverkehr stark getroffen. Aufgrund der Empfehlung des Bundesrats, möglichst Zuhause zu bleiben, sank die Nachfrage im öV um bis zu 80 Prozent und normalisiert sich nur langsam. Da viele Betriebe schliessen mussten, verzeichneten die Bahnen auch im Güterverkehr einen starken Rückgang.

Die Folge sind hohe Ertragsausfälle. Da die Unternehmen im bestellten öffentlichen Verkehr und bei der Eisenbahninfrastruktur keine Gewinne einplanen dürfen, können sie nur einen Teil der Einnahmenausfälle kompensieren – über die Auflösung von Reserven oder Minderausgaben während der Pandemie. Damit die Transportketten nicht unterbrochen werden und die Unternehmen ihre wichtigen Aufgaben weiter erfüllen können, braucht es finanzielle Unterstützungsmassnahmen.

Das Parlament hat mit der Annahme einer Motion der Verkehrskommission des Nationalrats (20.3151) vom Bundesrat die Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage verlangt. Der Bundesrat hat nun eine Vorlage mit folgenden Massnahmen in die Vernehmlassung geschickt:

  • Regionaler Personenverkehr (RPV): Deckung des Defizits, das in der Jahresrechnung 2020 ausgewiesen wird. Der Beitrag wird durch Bund und Kantone gemäss dem üblichen Verteilschlüssel finanziert. Die Unternehmen müssen sich im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit an den Kosten beteiligen, zum Beispiel durch die vollständige Auflösung aller Reserven.
  • Ortsverkehr: Einmaliger Pauschalbetrag des Bundes an die Defizite der Transportunternehmen im Ortsverkehr für das Jahr 2020 zur Entlastung von Kantonen und Gemeinden. Das entspricht einem Anliegen des Parlaments (überwiesene Motionen). Daher ist dies auch Bestandteil der Vernehmlassungsvorlage. Der Bundesrat beurteilt dies aber skeptisch.
  • Schienengüterverkehr: Aussetzen des Abbaupfads bei den Abgeltungen im alpenquerenden kombinierten Verkehr für die Jahre 2020 und 2021. Vereinfachtes Verfahren zur Defizitdeckung im Schienengüterverkehr und bei anderen für die Verlagerung wichtigen Unternehmen in Form eines einmaligen Beitrages.
  • Bahninfrastruktur: Verzicht auf eine Rückzahlung der Bevorschussung des Bahninfrastrukturfonds (BIF) in den Jahren 2020 und 2021. Dadurch können die nötigen Mittel für den Substanzerhalt und den Ausbau des Bahnnetzes gesichert werden. Die Ertragsausfälle der Infrastrukturbetreiberinnen werden durch Nachträge zu bestehenden Leistungsvereinbarungen kompensiert.

Die Massnahmen würden den betroffenen Akteuren die nötige Planungssicherheit bringen und könnten schnell in die Wege geleitet werden. Für die Finanzierung sieht der Bundesrat zusätzliche Mittel in der Grössenordnung von insgesamt rund 800 Millionen Franken vor.


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