Eröffnung der Vernehmlassung zur Arbeitslosenversicherungsverordnung

Bern, 01.07.2020 - Der Bundesrat hat am 1. Juli 2020 die Vernehmlassung zur Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) und der neuen Informationssystemeverordnung (ALV-IsV) eröffnet. Diese Verordnungen schaffen die notwendigen Grundlagen – insbesondere im Bereich des E-Government - für die Umsetzung der Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG).

Das revidierte AVIG, welches am 19. Juni 2020 vom Parlament verabschiedet wurde, vereinfacht die Bestimmungen zur Kurzarbeitsentschädigung (KAE) und Schlechtwetterentschädigung (SWE) und reduziert den administrativen Aufwand für die Unternehmen. Gleichzeitig wird die gesetzliche Basis für die Umsetzung der E-Government-Strategie im Bereich der Arbeitslosenversicherung geschaffen.

Die Vorlage umfasst die entsprechenden Anpassungen im AVIV. Insbesondere werden die Artikel bezüglich der Modalitäten für die Anmeldung zum Leistungsbezug geregelt, welche in Zukunft auch elektronisch für alle Leistungsarten möglich ist. Die Bestimmungen betreffend Zwischenbeschäftigung beim Bezug von KAE und SWE werden ebenfalls angepasst. Zusätzlich wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, notwendige Änderungen in der AVIV vorzunehmen, wie den elektronischen Schriftverkehr zwischen Versicherten und Behörden im Verwaltungsverfahren zu regeln.

Im Weiteren werden die rechtlichen Bestimmungen für die von der Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung betriebenen Informationssysteme in einer neuen Gesamtverordnung (ALV-Informationssystemeverordnung) zusammengeführt.

Die Vernehmlassungsfrist der Vorlage dauert bis am 22. Oktober 2020.


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