Coronavirus: Bundesrat gibt Bürgschaft für SR Technics frei

Bern, 01.07.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 eine erste Tranche des Verpflichtungskredits für flugnahe Betriebe freigegeben. Er gewährt SR Technics Switzerland AG zur Überbrückung eines Liquiditätsengpasses eine Ausfallbürgschaft von 60 Prozent auf einem Bankenkredit in der Höhe von 120 Millionen Franken. SR Technics erbringt für die Fluggesellschaften nach Ansicht des Bundesrates essenzielle Dienstleistungen, die kurzfristig nicht anderweitig erbracht werden könnten. Die Bürgschaft ist an strenge Auflagen geknüpft. Das Risiko des Bundes wird zu Marktkonditionen entschädigt.

Die gesamte Luftfahrt wurde durch die Covid-19-Pandemie finanziell stark getroffen. Trotz einer langsamen Erholung befindet sich das Flugangebot nach wie vor auf einem tiefen Niveau. Weil es sich bei der Luftfahrt um eine volkswirtschaftlich kritische Infrastruktur handelt, hat der Bundesrat am 8. April 2020 Massnahmen beschlossen, um die Anbindung der Schweiz an den internationalen Luftverkehr sicherzustellen. In der Sondersession hat das Parlament Verpflichtungs- und Voranschlagskredite über je 600 Millionen Franken für die Unterstützung von flugnahen Betrieben sowie eine Änderung des Luftfahrtgesetzes verabschiedet.

Linienwartung ist für den Betrieb kritisch

An seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 hat der Bundesrat nun eine erste Tranche von 79,2 Millionen Franken (72 Mio. zuzüglich Zinsen und Kommissionen) des Verpflichtungskredites für die Unterstützung flugnaher Betriebe freigegeben, um die Firma SR Technics Switzerland AG (SRT) vorübergehend mit Liquidität zu unterstützen. SRT ist eine international tätige Anbieterin von technischen Wartungsleistungen für Flugzeuge, Komponenten und Triebwerke mit Hauptsitz in Kloten. Sie erbringt die für den geordneten Betrieb der Landesflughäfen kritische Dienstleistung der Linienwartung («Line Maintenance»).

Subsidiäres Engagement

Der Bund wird lediglich subsidiär tätig. SRT hat verschiedene Kostensenkungsmassnahmen getroffen, während die Aktionäre im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen Beitrag zur Deckung des Liquiditätsbedarfes leisten. Für den Restbedarf in der Höhe von 120 Millionen Franken gewährt ein Bankenkonsortium einen zusätzlichen Kredit. Diesen Zusatzkredit sichert der Bund mit einer Ausfallbürgschaft zu 60 Prozent ab. Das entspricht 72 Millionen Franken (plus Zinsen und Kommissionen). Die restlichen 40 Prozent des Kreditrisikos verbleiben bei den Banken. Seitens Bund kommt es nur zu Mittelabflüssen, falls die Ausfallbürgschaft in Anspruch genommen wird.

Sowohl der Bund wie auch die Banken werden für ihr Engagement marktgerecht entschädigt. Es ist vorgesehen, dass SRT den Zusatzkredit innerhalb von dreieinhalb Jahren zurückbezahlen wird.

In den Verträgen wird sichergestellt, dass auch die weiteren Bedingungen, die der Bundesrat im Beschluss vom 8. April 2020 festgehalten hat, eingehalten werden. Insbesondere bestehen durch die Verpfändung der Aktien adäquate Sicherheiten. Zudem dürfen die vom Bund verbürgten Mittel nur für den Erhalt der schweizerischen Dienstleistungen verwendet werden und keine Mittel, insbesondere keine Dividenden, an die Aktionäre im Ausland abfliessen, bis der Zusatzkredit vollständig zurückbezahlt ist. Schliesslich wurden standortbezogene und arbeitsrechtliche Auflagen definiert.

Gemäss Wettbewerbskommission (WEKO) ist die Beihilfe nicht mit dem Luftverkehrsabkommen vereinbar. Der Bundesrat nimmt diese Stellungnahme zur Kenntnis, möchte aber an der Unterstützung festhalten. Die «Line Maintenance» von SRT ist nach Ansicht des Bundesrates kurzfristig, insbesondere aufgrund der hohen regulatorischen Anforderungen, nicht substituierbar. Aufgrund der nötigen Liquidität muss rasch gehandelt werden. Der Ausfall von SRT würde den Flugbetrieb in der anspruchsvollen Phase der Wiederaufnahme zusätzlich belasten.


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