Zehnjähriges Jubiläum: Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter zieht positive Bilanz

Bern, 02.07.2020 - Vor 10 Jahren wurde die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) geschaffen. In ihrem diesjährigen Tätigkeitsbericht zieht sie eine positive Bilanz über ihre Kontrollarbeit im Bereich von freiheitsentziehenden und freiheitsbeschränkenden Massnahmen. Der Bericht bietet zudem einen Überblick über die Tätigkeiten der Kommission im Jahr 2019. Dazu gehörte vor allem die Überprüfung der Gesundheitsversorgung in Justizvollzugseinrichtungen.

Die NKVF feierte in 2019 ihr zehnjähriges Jubiläum. Dieses bot Gelegenheit, um nach einer ersten Aufbauphase Bilanz über die Kontrollarbeit der NKVF zu ziehen. Insgesamt stellt die Kommission fest, dass ihre Empfehlungen von den Behörden der überprüften Einrichtungen gut aufgenommen werden. Diese sind bestrebt, die Empfehlungen so gut wie möglich umzusetzen.

Im letzten Jahr führte die NKVF insgesamt 23 Kontrollbesuche in Einrichtungen durch, in denen sich Personen im Freiheitsentzug befinden oder freiheitsbeschränkenden Massnahmen unterliegen und richtete ihre Empfehlungen zur Stellungnahme an die zuständigen Behörden.

Fokus auf der Gesundheitsversorgung

Der thematische Fokus lag im Berichtsjahr primär auf der Überprüfung der Qualität und des Zugangs zur Gesundheitsversorgung in Justizvollzugseinrichtungen. Zur Diskussion grundrechtlich relevanter Fragen in diesem Bereich bildete die Kommission zudem eine Arbeitsgruppe bestehend aus Fachpersonen und Ansprechpartnern im Gesundheitsbereich und Freiheitsentzug. Die NKVF besuchte im Berichtsjahr sieben Einrichtungen und fasste ihre Erkenntnisse in einem Gesamtbericht zusammen, den sie den für die Gesundheitsversorgung im Justizvollzug zuständigen Behörden im August zur Stellungnahme vorlegte. Der Gesamtbericht wurde anschliessend zusammen mit den Stellungnahmen der Behörden und Kantone veröffentlicht.

Ein weiterer Schwerpunkt im letzten Geschäftsjahr lag auf der Überprüfung von kleineren Gefängnissen und Bezirksgefängnissen. Die NKVF führte in diesem Bereich Kontrollbesuche in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft und Obwalden durch und überprüfte neben den materiellen Haftbedingungen, dem Haftregime und der medizinischen Grundversorgung auch die Betreuung sowie den Umgang mit Disziplinarmassnahmen und Schutzmassnahmen.

Die NKVF setzte ausserdem ihre Arbeit im Bereich der Bundesasylzentren weiter fort. Sie besuchte vier Bundesasylzentren, wobei sie ein besonderes Augenmerk auf die Umsetzung der von ihr abgegebenen Empfehlungen legte. Im Bereich der Erwachsenen- und Alterspsychiatrie überprüfte sie drei psychiatrische Einrichtungen. Schliesslich kontrollierte die NKVF die Umsetzung ihrer Empfehlungen im Bereich der Polizei im Kanton Waadt, des Massnahmenvollzugs im Kanton Genf und der ausländerrechtlichen Administrativhaft in den Kantonen Bern und Genf.

Im Rahmen des ausländerrechtlichen Vollzugsmonitorings begleitete die NKVF im letzten Jahr 39 zwangsweise Rückführungen auf dem Luftweg der Vollzugsstufen 3 und 4 sowie 36 Zuführungen von Rückzuführenden aus zehn Kantonen an den Flughafen.


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Livia Hadorn
Geschäftsführerin NKVF
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Nationale Kommission zur Verhütung von Folter
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