Corona-Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende wird bis 16.9.2020 verlängert

Bern, 01.07.2020 - Der Anspruch der direkt oder indirekt von Massnahmen gegen das Corona-Virus betroffenen Selbständigerwerbenden auf Corona-Erwerbsersatz wird bis zum 16. September verlängert. Die in ihrer eigenen Firma angestellten Personen im Veranstaltungsbereich, die sich in einer Härtefallsituation befinden, können neu ebenfalls Corona-Erwerbsersatz beanspruchen. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. Juli 2020 beschlossen. Damit trägt er dem Umstand Rechnung, dass viele Betriebe ihre Tätigkeit noch nicht oder noch nicht vollständig aufnehmen können, obwohl die Massnahmen gegen die Corona-Pandemie ganz oder teilweise aufgehoben wurden.

Seit dem 6. Juni sind keine Betriebsschliessungen mehr in Kraft und das Verbot von Veranstaltungen wurde schrittweise gelockert. Gegenwärtig sind nur noch Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen landesweit verboten. Selbständigerwerbende, die davon betroffen sind, haben gegenwärtig noch Anspruch auf den Corona-Erwerbsersatz. Für alle anderen ist dieser Anspruch am 16. Mai oder Anfang Juni ausgelaufen. Obwohl die Einschränkungen gelockert wurden, leiden immer noch viele Betriebe unter Einbussen. Unter diesen Umständen erachtet es der Bundesrat als gerechtfertigt, diesen Selbständigerwerbenden weiterhin zu helfen. Die Betroffenen brauchen keine besonderen Schritte zu unternehmen, die AHV-Ausgleichskassen nehmen die Auszahlung ihres Corona-Erwerbsersatzes wieder auf.

Der Bundesrat hat zudem beschlossen, den Kreis der Berechtigten zu erweitern, die diesen Erwerbsersatz beanspruchen können. Die Inhaber von AG oder GmbH, die in ihrer eigenen Firma angestellt sind und im Veranstaltungsbereich arbeiten, erhalten die Leistung ebenfalls. Seit dem 1. Juni 2020 haben sie keinen Anspruch mehr auf die Kurzarbeitsentschädigung der Arbeitslosenversicherung, obwohl der Veranstaltungsbereich weiterhin stark von der Covid-19-Krise betroffen ist. Diese Personen werden nun gleich behandelt wie die indirekt von den Massnahmen gegen das Corona-Virus betroffenen Selbständigerwerbenden. Die Einrichtung dieser neuen Leistung wird einige Wochen in Anspruch nehmen. Den Berechtigten wird empfohlen bis Mitte Juli zu warten, bevor sie ihren Anspruch bei ihrer AHV-Ausgleichskasse anmelden.

Die zusätzlichen Kosten für die Verlängerung und Ausweitung des Corona-Erwerbsersatzes werden auf rund 1 Milliarde Franken geschätzt, bedingen aber keine Bewilligung eines zusätzlichen Kredits. 


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