Schutz von Transparenz und Privatsphäre bleibt kritisch – und muss gestärkt werden

Bern, 30.06.2020 - Die überwiegende Gutheissung der stark angestiegenen Gesuche um Einsicht in die Tätigkeit der Bundesverwaltung steht in Widerspruch zu deren Bestrebungen, das Öffentlichkeitsgesetz durch Ausnahmen zu verwässern. Seit bald drei Jahren anhaltende Beratungen eines zeitgemässen Datenschutzgesetzes stehen in Kontrast zu digitalen Grossprojekten, welche die Datenschutzaufsicht des Bundes zunehmend herausfordern. Der heute veröffentlichte Tätigkeitsbericht 2019/2020 des Beauftragten macht diese beiden Spannungsfelder deutlich.

Befriedigung der stark angestiegenen Nachfrage nach amtlichen Dokumenten..

Der Paradigmenwechsel zu einer sichtbaren Behördentätigkeit, der 2006 mit der Einführung des Öffentlichkeitsgesetzes (BGÖ) begann, schreitet voran: Informationen über die Verwaltungstätigkeit werden von den Bürgerinnen und Bürgern zunehmend nachgefragt und von den Bundesbehörden geliefert. Die aktuelle Statistik bestätigt die Entwicklung der letzten Jahre. Die Zahl der Zugangsgesuche stieg im Berichtsjahr 2019 deutlich um 44 Prozent auf 916 – und es überwiegt der vollständige Zugang zu den gewünschten Dokumenten (in 542 Fällen). Zum raschen Zugang zu amtlichen Dokumenten haben auch die mündlichen Schlichtungsverhandlungen des EDÖB beigetragen. 2019 konnten 61 Prozent der Fälle einvernehmlich abgeschlossen werden.

..contra Ausnahmeregelungen, die das Transparenzprinzip verwässern

Trotz dieser günstigen Entwicklung, weist der Beauftragte mit Besorgnis auf Bestrebungen der Bundesverwaltung hin, das BGÖ durch neue spezialgesetzliche Bestimmungen zu verwässern. Nachdem sich weder die eidgenössische Zollverwaltung noch das Bundesamt für Gesundheit davon abbringen liessen, Teilbereiche ihrer Tätigkeit vom BGÖ auszunehmen, hofft der Beauftragte, dass spätestens das Parlament diesen Ausnahmen eine Abfuhr erteilen wird.

Zunehmende Herausforderung des EDÖB durch digitale Grossbaustellen..

Hinsichtlich Datenschutz war die Berichtsperiode geprägt von der aufsichtsrechtlichen Begleitung digitaler Grossprojekte wie der Facebook-Währung Libra und des digitalen Wahlkampfes vor den Eidgenössischen Erneuerungswahlen im Herbst 2019. Ab dem Frühjahr 2020 beschäftigte sich der EDÖB schwergewichtig mit den Applikationen zur digitalen Unterstützung der Pandemiebekämpfung, die das Bundesamt für Gesundheit in Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen wie der Swisscom, Ubique, Amazon, Google oder Apple sowie der ETH betreibt. Der Beauftragte setzte sich dafür ein, dass die Swiss Covid App und deren freiwillige Verwendung vom Parlament in einem Bundesgesetz verankert wurden, und es ist ihm ein Anliegen, dass die informationelle Selbstbestimmung der Schweizer Bevölkerung während der Pandemie keinen Schaden nimmt.

Öffentlichkeit und Politik erwarten, dass der Beauftragte und sein Team die an den erwähnten Grossvorhaben beteiligten Akteure dazu anhalten, ihre Arbeiten von Anfang an rechtlich und technologisch nach den Vorgaben der Datenschutzgesetzgebung auszurichten. In den Fokus rückt dabei zunehmend die Bearbeitung biometrischer Daten unter Einsatz Künstlicher Intelligenz etwa zur Erkennung von Gesichtern oder Stimmen.

..contra anhaltende Beratungen eines zeitgemässen Datenschutzgesetztes

Angesichts dieser berechtigten Erwartungen darf nicht vergessen werden, dass der EDÖB seine Aufsichtstätigkeit auf ein bald 30-jähriges Datenschutzgesetz sowie schwache Aufsichtsbefugnisse und bescheidene Personalbestände stützen muss. Diese Bedingungen lassen neben der aufwändigen Begleitung von Grossprojekten nur noch beschränkten Raum für die alltägliche Aufsicht über die Schweizer Wirtschaft, die Bundesverwaltung und bundesnahe Betriebe. 

Es ist zu hoffen, dass die – sich bald seit drei Jahren hinziehenden – Beratungen der Totalrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz in der Herbstsession 2020 zu einem erfolgreichen Abschluss kommen und Gesetz und Verordnung spätestens Anfang 2022 in Kraft treten können.

Hinweis für Medienschaffende: 

Der Beauftragte, Adrian Lobsiger, und sein Stellvertreter, Marc Buntschu, stehen den Medienschaffenden für Interviews zur Verfügung. Wegen Schutzbestimmungen sind Interviews im Foyer des Medienzentrums nicht erlaubt und werden von uns separat organisiert. Interviewanfragen sind deshalb vor der Medienkonferenz an die Medienstelle zu richten an info@edoeb.admin.ch.


Adresse für Rückfragen

Medienstelle des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), Tel. 058 464 94 10, info@edoeb.admin.ch


Herausgeber

Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
http://www.edoeb.admin.ch/

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-79648.html