Berliner Prozess zu Libyen: Die Schweiz ist Co-Vorsitzende der Arbeitsgruppe humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte

Bern, 23.06.2020 - Bei der Suche nach einer friedlichen Beilegung der Krise in Libyen erhält die Schweiz eine wichtige Rolle: Sie wird im Rahmen des sogenannten Berliner Prozesses gemeinsam mit den Niederlanden und den Vereinten Nationen die Arbeitsgruppe leiten, die die Achtung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte fördern soll. Der Berliner Prozess wurde im Januar 2020 lanciert, um einen dauerhaften Waffenstillstand in Libyen zu erreichen. Diese neue Funktion fügt sich ein in die friedenspolitischen Aktivitäten der Schweiz in Libyen und setzt die Zielsetzungen der Aussenpolitischen Strategie 2020–2023 bezüglich Frieden und Sicherheit um.

Zur Unterstützung des UNO-Friedensprozesses mit den libyschen Akteuren strebt der Berliner Prozess eine internationale Kohärenz an, um in Libyen die Voraussetzungen für einen Friedensdialog zu schaffen. Der neu eingesetzte internationale Ausschuss für Folgemassnahmen soll zur Umsetzung der Schlussfolgerungen der Berliner Libyen-Konferenz beitragen. Er setzt sich aus vier Arbeitsgruppen zu folgenden Themen zusammen: Sicherheit, Politik, Wirtschaft sowie humanitäres Völkerrecht/Menschenrechte.

Letztere wird von der Schweiz, den Niederlanden und den Vereinten Nationen co-präsidiert. Ihre Aufgabe ist es, die Achtung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte durch alle Parteien in Libyen zu fördern. Zu ihren konkreten Zielen gehört der Schutz der Zivilbevölkerung und der zivilen Infrastruktur, die Fortsetzung der medizinischen Mission, die Gewährung des Zugangs der humanitären Hilfe sowie angemessene Schutzmassnahmen für die Zivilbevölkerung. 

Die Schweiz wird mit den Mitgliedländern des Berliner Prozesses zusammenarbeiten, um das Mandat ihrer Arbeitsgruppe umzusetzen. Sie ruft zudem alle Parteien auf, die Bemühungen der UNO-Sonderbeauftragten ad interim für Libyen, Stephanie Williams, zu unterstützen. Diese zielen ähnlich wie die Schlussfolgerungen des Berliner Prozesses auf eine politische Lösung ab. 

Als Depositarstaat der Genfer Konventionen verfügt die Schweiz über anerkanntes Fachwissen auf dem Gebiet des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte. Seit 2011 engagiert sie sich im Rahmen ihrer Friedenspolitik und ihrer humanitären Hilfe sowie mit Migrationsprojekten in Libyen. Sie unterstützt die Arbeit des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) und von humanitären Organisationen, die in den einzelnen Landesteilen tätig sind. Schliesslich ist die Schweiz als Gaststaat auch Gastgeberin für die innerlibyschen Gespräche unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen.

Frieden und Sicherheit sind auch ein Schwerpunkt der Aussenpolitischen Strategie 2020–2023 des Bundesrates. Dazu gehören Beiträge zur Konfliktbeilegung und zur Stärkung der Menschenrechte. Da bewaffnete Konflikte Fluchtbewegungen auslösen, trägt die Suche nach friedlichen Lösungen von Konflikten auch zur Verminderung der irregulären Migration bei.


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