37. Treffen des Gemischten Ausschusses Landverkehr

Bern, 22.06.2020 - Der Bundesrat will die Verlagerungswirkung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) stärken. Es ist deshalb vorgesehen, dass ab 2021 für Lastwagen der Abgasklassen EURO IV und V in der Schweiz höhere LSVA-Abgaben bezahlt werden. Dies wurde im Gemischten Landverkehrsausschuss mit Vertreterinnen und Vertreter der EU diskutiert. Offene Punkte werden mit der EU bis Ende Jahr geklärt.

Die differenzierten Abgabesätze der LSVA führten in den vergangenen Jahren zu einer raschen Erneuerung und Modernisierung der Lastwagen-Fahrzeugflotte. Der Bundesrat will die Verlagerungspolitik konsequent weiterführen. Daher hat er entschieden, die EURO IV- und EURO V-Fahrzeuge per 1. Januar 2021 von der mittleren in die teuerste LSVA-Kategorie zu verschieben. Damit wird sichergestellt, dass die Erneuerung der Lastwagenflotte weitergeht. Die Regelung gehört zum Massnahmen-Paket, das der Bundesrat am 13. November 2019 zur Stärkung der Verkehrsverlagerung geschnürt hat und welches von beiden Räten im Rahmen der Behandlung des Verlagerungsberichts 2019 zur Kenntnis genommen wurde.

An seinem Treffen vom 19. Juni 2020 hat der Gemischte Landverkehrsausschuss Schweiz/EU über diese LSVA-Anpassung diskutiert. Da einzelne EU-Mitgliedsländer genauere Auskünfte zu den Auswirkungen der Abklassierung verlangt haben, sind weitere Gespräche mit der EU-Delegation vorgesehen. Die Schweiz behält sich vor, die Umsetzung auf den 1. Januar 2021 einseitig vorzunehmen.

Damit die Anpassung auf Anfang 2021 in Kraft treten kann, ist eine Revision der Schwerverkehrsabgabeverordnung nötig. Diese wird das Departement für Umwelt Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) dem Bundesrat im Herbst 2020 zum Entscheid vorlegen.

Die beiden Delegationen haben sich auch über die infolge der COVID-19-Pandemie getroffenen Massnahmen und noch bestehenden Herausforderungen im Verkehrsbereich unterhalten. Die Schweiz und die EU sind übereingekommen, COVID-bedingte Ausnahmeregelungen im Strassen- und Schienenbereich gegenseitig anzuerkennen und die Gespräche dazu weiterzuführen, um rasch eine pragmatische Lösung umsetzen zu können. Dabei geht es u.a. um die Gültigkeitsdauer von Fähigkeitsausweisen und Führerausweisen für Berufschauffeure (Strasse) sowie um die Erneuerung von Sicherheitsbescheinigungen und die Zertifizierung von Lokführern.

Weiter wurde die EU-Delegation über die Erfahrungen mit dem Verbot von lärmigen Schienengüterfahrzeugen in der Schweiz informiert. Rund 98 Prozent aller Güterwagen erfüllen die Vorschriften. Für die verbleibenden lauten Wagen sind schrittweise schärfere Sanktionen vorgesehen.

Aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit Corona-Pandemie fand das 37. Treffen des Gemischten Landverkehrsausschusses im Rahmen einer Video-Konferenz statt. Es wurde durch den Direktor des Bundesamtes für Verkehr (BAV), Peter Füglistaler, präsidiert. Die EU-Delegation stand unter der Leitung von Elisabeth Werner, Direktorin für Landverkehr bei der Europäischen Kommission. Das nächste Treffen des Gemischten Ausschusses ist im Dezember 2020 in Bern vorgesehen.


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