Entlöhnung des obersten Kaders der Unternehmen und Anstalten des Bundes: Bericht über das Geschäftsjahr 2019

Bern, 19.06.2020 - Im Kaderlohnreporting informiert der Bundesrat jährlich über die Entlöhnung sowie weitere Vertragsbedingungen des obersten Kaders und der Leitungsorgane der bundesnahen Unternehmen und Anstalten. Er hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2020 den Bericht über das Geschäftsjahr 2019 gutgeheissen.

Gestützt auf Artikel 6a Bundespersonalgesetz und die Kaderlohnverordnung berichten die bundesnahen Unternehmen und Anstalten jährlich detailliert über die wichtigsten Anstellungs­bedingungen der Mitglieder der Geschäftsleitung und des obersten Leitungsorgans (Verwal­tungs- und Institutsrat).

Die bundesnahen Unternehmen und Anstalten sind je einem Departement zugeordnet, das die Aufsicht ausübt. Die Departemente erheben die Daten für das Kaderlohnreporting bei den entsprechenden Unternehmen sowie Anstalten und beurteilen diese. Das Eidgenössische Personalamt (EPA) stellt die Berichte zuhanden des Bundesrates und der Finanzdelegation der eidge­nössischen Räte (FinDel) zusammen.

Das Kaderlohnreporting enthält Angaben über die Bruttolöhne und Honorare, die Bonifikationen, die Nebenleistungen, die Lohnsysteme sowie über die Anteile der Landes­sprachen und der Geschlechter in den obersten Leitungsorganen. Zum Vergleich sind auch die Werte des Vorjahres aufgeführt.

Die Bundesratsbeschlüsse vom 23. November 2016 zur Steuerung der Vergütungen des obersten Kaders bundesnaher Unternehmen und Anstalten beziehungsweise vom 21. Juni 2017 zu den Muster-Statutenbestimmungen wurden umgesetzt: Die Obergrenzen der Gesamtbeträge für das Honorar, die Entlöhnung und die Nebenleistungen wurden den jeweiligen Generalver­sam­mlungen zur Genehmigung vorgelegt. Sie wurden vorgängig durch die zuständigen Departe­mente und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) geprüft und entsprechen den Vorgaben. Insgesamt ist festzustellen, dass die Massnahmen bei den Geschäftsleitungen der Unternehmen des Bundes im Berichtsjahr eine dämpfende Wirkung auf die Entwicklung der Entlöhnung haben.

Für Rückfragen zu den Daten: 

Eidgenössisches Departement des Innern EDI: 
Emma Brossin, Pressesprecherin EDI
Tel. +41 58 467 40 66, emmanuelle.brossinciurea@gs-edi.admin.ch
 
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD: 
Isabelle Rösch, Mediensprecherin EFD
Tel. +41 58 467 68 20, isabelle.roesch@gs-efd.admin.ch
 
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD: 
Informationsdienst EJPD
Tel. +41 58 462 18 18, info@gs-ejpd.admin.ch
 
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF: 
Informationsdienst WBF
Tel. +41 58 462 20 07, info@gs-wbf.admin.ch
 
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK: 
Kommunikation UVEK
Tel. +41 58 462 55 11, info@gs-uvek.admin.ch
 
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS: 
Kommunikation VBS
Tel. +41 58 464 50 58, kommunikation@gs-vbs.admin.ch


Adresse für Rückfragen

Für Rückfragen zur Kaderlohnverordnung:
Anand Jagtap, Leiter Stab und Kommunikation, Eidgenössisches Personalamt EPA
Tel. +41 58 462 62 56
anand.jagtap@epa.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
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Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-79509.html