Inkrafttreten der revidierten Verordnung über den Tabakpräventionsfonds

Bern, 12.06.2020 - Die Totalrevision der Verordnung über den Tabakpräventionsfonds (TPFV) tritt am 1. August 2020 in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. Juni 2020 beschlossen. Diese Revision präzisiert die gesetzliche Grundlage, welche die finanzielle Unterstützung kantonaler Programme ermöglicht.

Die Kantone spielen eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der nationalen Strategien zur Bekämpfung von nichtübertragbaren Krankheiten und Sucht. Es ist daher wichtig, dass die kantonalen Programme wirksam, gezielt und mit minimalem administrativem Aufwand unterstützt werden. Mit der Totalrevision der TPFV werden diese Anforderungen erfüllt. So kann der Tabakpräventionsfonds (TPF) den Kantonen Pauschalbeiträge gewähren, für deren Erhalt neben der Erfüllung bestimmter Anforderungen die Erstellung eines Jahresberichts erforderlich ist.
 
Der TPF wurde eingerichtet, um insbesondere Präventionsmassnahmen zu finanzieren, die den Einstieg in den Tabakkonsum verhindern, den Ausstieg fördern und die Bevölkerung vor dem Passivrauchen schützen. Der Tabakpräventionsfonds wird durch die Abgabe von 2,6 Rappen pro verkaufter Zigarettenpackung finanziert. 2019 standen dem Fonds damit rund 14 Millionen Franken zur Verfügung.

Die Anpassung der TPFV wurde infolge der Empfehlungen eingeleitet, welche die Eidgenössische Finanzkontrolle 2018 zur rechtskonformen, wirtschaftlich gerechtfertigten Entschädigung der Kantone abgegeben hatte. Um auch den aktuellen Stand der Tabakprävention zu berücksichtigen, war eine Totalrevision erforderlich.


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