Coronavirus: Schweiz hebt COVID-Beschränkungen zu allen EU/EFTA-Staaten auf

Bern, 12.06.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Juni 2020 vom Beschluss des EJPD Kenntnis genommen, die geltenden Einreisebeschränkungen – wie vor Wochenfrist in Aussicht gestellt – gegenüber allen Schengen-Staaten per 15. Juni 2020 aufzuheben. Die Grenzkontrollen an den Schweizer Grenzen zu diesen Staaten werden auf diesen Termin hin aufgehoben und es gilt wieder die volle Personenfreizügigkeit mit allen EU/EFTA-Staaten und dem Vereinigten Königreich.

Der Bundesrat hat die Streichung der Schengen-Staaten von der Risikoliste durch das Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) zur Kenntnis genommen sowie die Anpassungen der Covid-Verordnung zur Wiederherstellung der Freizügigkeitsrechte verabschiedet. Mit der Streichung der Schengen-Staaten von der Liste der Risikoländer und -regionen fallen sämtliche Einschränkungen für die aus dem Schengen-Raum einreisenden Personen vollständig weg. Dazu zählt auch das Verbot der Einfuhr von Waren zum privaten Gebrauch, die im Rahmen einer Reise erworben worden sind, die ausschliesslich dem Einkaufstourismus gedient hat. Ebenso werden alle geschlossenen Grenzübergänge wieder geöffnet. Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) wird wie gehabt risikobasierte Kontrollen durchführen, um Schmuggel und grenzüberschreitende Kriminalität zu verhindern.

Volle Personenfreizügigkeit mit EU/EFTA-Staaten und UK

Ab dem 15. Juni gilt wieder die volle Personenfreizügigkeit mit allen EU/EFTA-Staaten und dem Vereinigten Königreich (UK). Mit Ausnahme Bulgariens, Irlands, Kroatiens, Rumäniens und Zyperns gehören alle EU-Staaten auch zum Schengen-Raum. Das UK, für welches das Freizügigkeitsabkommen noch bis zum 31. Dezember 2020 anwendbar ist, gehört ebenfalls nicht zum Schengen-Raum. Diese sechs Staaten verbleiben vorerst auch nach dem 15. Juni auf der Risikoliste, womit die Einreise für Drittstaatsangehörige aus diesen Staaten in die Schweiz weiterhin nur eingeschränkt möglich ist. Hingegen können freizügigkeitsberechtigte Personen und damit auch Bürger dieser sechs Staaten, ihre Familienangehörigen ungeachtet von deren Nationalität sowie Drittstaatsangehörige, die für maximal 90 Tage im Jahr von einem Unternehmen mit Sitz in diesen Staaten entsandt werden, ab dem 15. Juni wieder in die Schweiz einreisen.

Angesichts der aktuellen positiven epidemiologischen Entwicklung in der Schweiz und in weiten Teilen Europas einigten sich die Innenminister der Schengen-Staaten vor Wochenfrist darauf, die Kontrollen an den Schengen-Binnengrenzen so rasch als möglich wieder aufzuheben. Zahlreiche Schengen-Staaten haben inzwischen die Öffnung ihrer Grenzen auf den 15. Juni 2020 angekündigt.

Lockerungen gegenüber Drittstaaten in einem nächsten Schritt

Über Lockerungen der Einreisebeschränkungen gegenüber Drittstaaten wird der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt und in Abstimmung mit den Schengen-Staaten entscheiden.

Der Bundesrat hatte ab dem 13. März 2020 schrittweise Einreisebeschränkungen eingeführt. Diese Massnahmen dienten dazu, die Schweizer Bevölkerung gegen die Coronavirus-Epidemie zu schützen sowie die Kapazitäten im Schweizer Gesundheitswesen aufrechtzuerhalten.


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