Bundesrat will Bestellsystem im öffentlichen Regionalverkehr optimieren

Bern, 12.06.2020 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Juni 2020 die Resultate zur Kenntnis genommen, welche die Vernehmlassung zur Reform des Bestellsystems im regionalen Personenverkehr (RPV) ergeben hat. Gestützt darauf hat er beschlossen, die Variante für eine punktuelle Optimierung des bestehenden Systems weiterzuverfolgen. Die Forderung verschiedener Kreise, die im subventionierten Verkehr erzielten Überschüsse freier verwenden zu können, lehnt der Bundesrat ab. Überschüsse sollen stets zu zwei Dritteln in die Spezialreserve zur Deckung späterer Verluste fliessen und damit im öV-System bleiben – ausser bei Leistungen, die ausgeschrieben wurden.

Der Bund soll die Leistungen im Regionalverkehr weiterhin gemeinsam mit den Kantonen bestellen und abgelten. Bei den Bahnen sollen weiterhin Direktvergaben erfolgen und im Busbereich wie bis anhin in Einzelfällen auch Ausschreibungen möglich sein. Das hat der Bundesrat gestützt auf die Auswertung der Vernehmlassung zur Reform des Bestellsystems im RPV beschlossen. Der Bundesrat will einen guten Service Public garantieren, für ihn sind Erschliessungsqualität und Kundenzufriedenheit wichtiger als die Gewinnorientierung der Unternehmen. Die Variante «Optimierung», die für die Botschaft an das Parlament weiterverfolgt werden soll, sieht aber Verbesserungen bei der Effizienz, eine höhere Verbindlichkeit bei der Finanzierung und einfachere Verfahren vor. Dazu sollen zum Beispiel die Zielvereinbarungen gestärkt werden. Diese ermöglichen es, das Angebot über vier bis sechs Jahre zu regeln. Das schafft mehr Planungssicherheit. Zudem soll ein schweizweit einheitliches Benchmarking zu Qualität und Kosten geschaffen werden.

Mit der Variante «Teilentflechtung», die der Bundesrat ebenfalls in die Vernehmlassung geschickt hatte, wäre zusätzlich das Busangebot neu allein durch die Kantone bestellt worden. In der Vernehmlassung unterstützte aber nur eine Minderheit diese Variante.

Die meisten Rückmeldungen gab es zu den Themen Überschussverwendung und Innovationsfinanzierung. Der Bundesrat lehnt die Forderung verschiedener Transportunternehmen, Kantone und Parteien ab, das Regime zu lockern. Im RPV soll unverändert der Grundsatz gelten, dass Bund und Kantone die ungedeckten geplanten Kosten decken. Die Unternehmen dürfen keine Gewinnmargen bzw. Eigenkapitalverzinsungen in die Offerten einrechnen.

Erzielen die Transportunternehmen aufgrund höherer Effizienz oder Nachfrage einen Überschuss, so fliesst dieser weiterhin zu zwei Dritteln in die Reserve, welche in späteren Jahren zur Deckung ungeplanter Verluste dient. In Absprache mit Bund und Kantonen können die Unternehmen wie heute in Ausnahmefällen einen Teil der Reserve für andere Zwecke zugunsten des öV-Systems nutzen (z. B. für innovative Projekte, Pensionskassen-Sanierung, Rekrutierungs- und Umschulungsprojekte). Zur Finanzierung von Innovationen will der Bund mit dem RPV-Verpflichtungskredit 2022-2025 zudem direkt mehr Mittel zur Verfügung stellen.

Die bisherige Bestimmung, wonach Überschüsse nach Erreichen gewisser Schwellenwerte bei der Reserve vollständig frei verwendet werden können, soll gestrichen werden. Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass die Transportunternehmen heute mit der überwiegenden Direktvergabe von Aufträgen für öV-Leistungen, der Verbürgung von Fremdkapital durch den Bund und der Abgeltung der ungedeckten Plankosten kaum ein unternehmerisches Risiko tragen.

Mehr Flexibilität sollen die Transportunternehmen erhalten, wenn Linien ausgeschrieben werden. Bei den wenigen öffentlichen Ausschreibungen von Buslinien tragen sie ein wirtschaftliches Risiko, im Gegenzug sollen sie Überschüsse neu frei verwenden dürfen.

Verschiedene Akteure forderten in der Vernehmlassung, neu auch den Freizeit- und Nachtverkehr als RPV zu bezeichnen und mitzufinanzieren. Gleiches gilt für neuartige Mobilitätsangebote, die den motorisierten Individualverkehr mit dem öV kombinieren. Der Bundesrat will solche Angebote im Rahmen der heute geltenden Grundlagen unterstützen. Damit könnten einzelne Linien, die auch der touristischen oder der Fein-Erschliessung dienen, künftig vom Bund mitbestellt und abgegolten werden.

Der Bundesrat hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, bis im März 2021 die Botschaft auszuarbeiten.


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