WEKO lässt Super League spielen

Bern, 11.06.2020 - Der Beschluss der Swiss Football League, die Meisterschaften der Super League und der Challenge League fortzuführen, verstösst nicht gegen das Kartellgesetz. Die WEKO entspricht dem Gesuch des FC Sion nicht, die Wiederaufnahme der Super League zu verbieten und eine kartellrechtliche Untersuchung zu eröffnen.

Die Fussballmeisterschaften waren infolge der Corona-Massnahmen des Bundesrates unterbrochen. Angesichts der Lockerung des Lockdowns musste die Swiss Football League (SFL) zwischen Abbruch oder Wiederaufnahme der professionellen Meisterschaften entscheiden.

Die Wettbewerbskommission (WEKO) erkennt in der Wiederaufnahme der Spiele kein missbräuchliches Verhalten der SFL. Den Entscheid der Wiederaufnahme traf die SFL nicht mit der Absicht, einzelne Clubs im Wettbewerb zu behindern. Die Fortführung der Meisterschaften erlaubt vielmehr den sportlichen Wettkampf zwischen den Clubs und erfolgt für alle unter denselben Bedingungen. Die Problematik von Wettbewerbsverzerrungen durch auslaufende Spielerverträge hat die SFL erkannt und deshalb Gegenmassnahmen ergriffen. Die Wiederaufnahme rechtfertigt sich zudem aufgrund der negativen wirtschaftlichen Folgen, die ein Abbruch für die Clubs und die SFL hätte.

Am 29. Mai 2020 hatte die SFL mit 17 von 20 Stimmen beschlossen, die Fussballmeisterschaften der Raiffeisen Super League und der Brack.ch Challenge League 2019/20 ab dem 19. Juni 2020 wiederaufzunehmen und bis zum 2. August 2020 zu beenden. Der FC Sion beantragte daraufhin bei der WEKO ein Verbot dieser Fortführung und die Eröffnung einer Untersuchung gegen die SFL wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung. Zur Begründung machte der FC Sion im Wesentlichen geltend, die Wiederaufnahme führe zu Wettbewerbsnachteilen für kleinere Clubs, bei denen zahlreiche Spielerverträge per 30. Juni 2020 auslaufen würden.


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